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Vor dem Umstellen auf Nawaro genau rechnen!

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem das novellierte EEG jetzt in Kraft ist, sollte jeder Biogasbetreiber für seinen Betrieb genau rechnen, ob der Umstieg von der Kofermentation auf die reine Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen (Nawaro) wirklich wirtschaftlich ist, rät Henrik Borgmeyer vom Planungsbüro Bioconstruct aus Melle. Eine Umstellung wäre nur dann interessant, wenn der Betreiber keinen langfristigen Liefervertrag für Kosubstrate besitze und die Anlage technisch nicht auf Kosubstrate tierischer Herkunft ausgelegt sei. Die Vorteile von Nawaro-Anlagen sieht er in der Unabhängigkeit gegenüber Dritten, stabilerer Biologie dank langsam abbaubarem Material, zusätzlicher Wertschöpfung für die Ackerfläche, weniger Geruchsprobleme und höhere Erlöse über die Bonusvergütung. Dagegen sprechen jedoch wegfallende Entsorgungserlöse, größeres Fermenter- und Lagervolumen, geringerer Methangehalt im Gas aufgrund des fehlenden Fettanteils. Für den Umstieg sei u.U. Folgendes notwendig: ? Bau von zusätzlichen Lagerflächen für die Biomasse, ? Feststoffeintrag in den Fermenter, ? Vergrößerung des Faulraumvolumens, ? Verbesserung der Rührtechnik, vor allem bei Schweinegülle, weil sich Maissilage hier aufgrund der Dünnflüssigkeit nur schwer unterrühren lässt, ? erweiterte Steuerungstechnik, ? Nachgenehmigung für den Bau, ? Anzeige der Betriebsumstellung. Bei einer Beispielanlage mit 250 kWZündstrahl- BHKW könnte die Nachrüstung 240 000 E ausmachen, die Gesamtinvestitionen addierten sich damit auf 1,1 Mio. E, rechnet Borgmeyer vor. Die Entsorgungserlöse fallen weg, Mais kostet dagegen 83 000 E. Der jährliche Überschuss betrage dabei 93 000 E, die Kapitalrentabilität sinke von 8,04 % bei Kofermentation auf 5,67 %. Fazit: Die Umrüstung hätte in diesem Fall nichts gebracht. Anders dagegen, wenn für 160 000 E der Zündstrahl- durch einen Gasmotor ersetzt wird. Damit würden nicht nur Zündölkosten wegfallen, sondern die Umrüstung auf über 50 % der ursprünglichen Investitionskosten klettern. Damit wäre die Anlage nach EEG eine Neuanlage, der Einspeisetarif würde als Mischtarif von 16,1 Cent auf 17,27 Cent pro kWh ansteigen. Der jährliche Überschuss betrage in dieser Kalkulation 112 000 E, die Rentabilität steige auf 8,27 %. Eine weitere Möglichkeit bestände in der Aufstockung auf 430 kW, wenn z. B. mit Nachbarn eine Gemeinschaftsanlage errichtet würde. Die Nachrüstungen würden insgesamt 860 000 E ausmachen, der jährliche Überschuss betrage 266 000 E, die Kapitalrendite steige auf 11,4 %. Nach 9 Jahren wäre diese Anlage bezahlt.

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