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Wartungsverträge genau prüfen!

Lesezeit: 5 Minuten

Die technische Betriebsführung von Windparks wird oft unterschätzt. Der Windkraftexperte Stefan Blome von der Landwirtschaftskammer in Nordrhein-Westfalen sagt Ihnen, worauf es ankommt.


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Es klingt ein bisschen nach staub- trockener Materie. Dabei ist die technische Betriebsführung genau das Gegenteil davon. Sie entscheidet maßgeblich über den Erfolg oder Misserfolg Ihres Windparks.


Hinter dem Begriff verbirgt sich im Grunde nichts anderes als die Überwachung, Wartung und Instandhaltung Ihrer Anlagen. Heute ist es zwar üblich, dass entweder der Hersteller diese Arbeiten übernimmt oder ein unabhängiger Serviceanbieter sich darum kümmert. Dennoch müssen Sie einiges organisieren und beachten. Diese Tipps helfen Ihnen dabei weiter.


1. Versichern Sie sich:

Ergänzen Sie Ihre Serviceverträge durch eine Betreiberhaftpflicht- und eine Kaskoversicherung. Zum einen, weil Dritte durch die Windenergieanlagen geschädigt werden könnten. Zum anderen ist auch die Schädigung Ihrer Anlage durch Blitz und Sturm nicht durch den Servicevertrag abgedeckt. Wenn Sie sich dagegen nicht versichern, haften Sie bzw. bleiben auf dem Schaden im wahrsten Sinne des Wortes „sitzen“. Melden Sie im Übrigen Schäden Ihrem Versicherer sofort! Sonst kann dieser unter Umständen die Zahlung verweigern.


2. Notieren Sie die Erträge:

Zu einer professionellen Betriebsführung zählt nicht nur, dass Sie die Wartungs- und Instandsetzungs-Protokolle dokumentieren, sondern auch, dass Sie die Erträge überwachen, auswerten und ebenfalls fürs Archiv abheften. Dazu können Sie beispielsweise das bekannte Programm Excel nutzen.


Denken Sie auch daran, jährlich die Verfügbarkeit Ihrer Anlagen zu dokumentieren. Damit ist gemeint, wie viele Stunden die Anlage betriebsbereit gewesen ist bzw. wie viele nicht. Bei modernen Anlagen wird dieser Wert in der Regel von der Windenergiesteuerung automatisch berechnet. Wenn nicht, müssen Sie zum Taschenrechner greifen. Dabei hilft folgende Formel: Teilen Sie tatsächliche Laufzeit durch die Summe aus „der tatsächlichen Laufzeit plus der Stillstands-Zeit“.


Beispiel: Ihre 3-Megawatt-Anlage lief im vergangenen Jahr rund 2 000 Stunden. Allerdings stand die Wartung des Getriebes und der Rotorblätter an. Etwa 200 Stunden nahmen die Arbeiten in Anspruch. In dieser Zeit hätte die Anlage allerdings rund um die Uhr Windstrom erzeugen können. Die tatsächliche Verfügbarkeit beträgt daher nicht 100 %, sondern nur etwa 91 % (2 000 Stunden(2 000 Stunden + 200 Stunden)).


Die jährliche Verfügbarkeit müssen Sie deshalb dokumentieren, weil Sie damit die sogenannte Verfügbarkeitsgarantie der Service-Dienstleister kontrollieren können. In der Regel beträgt sie in den ersten 15 Jahren der Laufzeit einer Anlage 97 %, ab dem 16. Jahr noch 95 %. Kann das Unternehmen seine eigenen Versprechen nicht einhalten, steht Ihnen Schadensersatz zu.


3. Lehnen Sie sich nicht zurück:

Verfügbarkeiten sind zwar beruhigend, haben aber ihre Tücken. Denn wenn die Anlage im windreichen Herbst ausfällt und das Serviceunternehmen beispielsweise ein Ersatzteil mit zwei Wochen Verspätung liefert, haben Sie das Nachsehen und keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. Denn die Anlage hat – sofern es sonst keine Ausfälle gab in dem Jahr – rein rechnerisch immer noch eine Verfügbarkeit von mehr als 95 %.


Je älter die Anlagen werden, desto weniger lassen sich die Firmen zudem auf Verfügbarkeitsgarantien ein. Das kann Ihnen dann begegnen, wenn der alte Service-Vertrag ausläuft und ein neuer ausgehandelt werden muss. Nicht selten beziehen sich dann die Verfügbarkeiten auf ein 5-Jahres-Mittel. Das sollten Sie keinesfalls vorschnell unterschreiben. Unter Umständen finden Sie ein besseres Angebot. Allerdings gibt es Anlagen, die können nur vom Hersteller selber gewartet werden. Dann müssem Sie leider dessen Bedingungen akzeptieren.


4. Denken Sie an die Kosten:

Unterschätzen Sie nicht die Wartungs- und Instandhaltungskosten. Sie betragen rund 0,3 % im ersten Jahr und erhöhen sich pro weiteres Jahr um zusätzliche 0,3 %. Außerdem ist eine Preissteigerung von 2 % bei den Ausgaben zu berücksichtigen.


Die Kosten für eine 3-MW-Anlage (Preis etwa 4,5 Mio. €) betragen im ersten Betriebsjahr somit 15 980 € und erhöhen sich pro Jahr um 17 121 €. In zwanzig Jahren belaufen sich die Ausgaben dann auf 1 426 772 €. Diesen Betrag erreichen Vollserviceverträge der namhaften Hersteller bereits nach 15 Jahren. Wenn Sie den Vertrag dann noch auf 20 Betriebsjahre verlängern, sichert Ihnen der Anbieter wie bereits erwähnt auch nur noch eine geringere Verfügbarkeit der Anlagen zu. Daher beschäftigen große Betreiber oftmals eigene Techniker, die neben der technischen Betriebsführung teilweise auch die Regelwartung erledigen. Das kann die Instandhaltungskosten somit begrenzen, erfordert aber zusätzlich eine Maschinenbruch- und Maschinenbruch-Unterbrechungsversicherung.


Ob sich die Wartung in Eigenregie auszahlt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Tipp: Am besten schließen Sie sich mit mehreren Windparks zusammen und stellen einen Techniker ein. Dadurch sinken die Kosten nochmals deutlich.


5. Vergessen Sie nichts:

Achten Sie darauf, dass in den Wartungsverträgen Umspannwerke oftmals nicht berücksichtigt werden. Hierfür müssen Sie einen extra Vertrag abschließen.


6. Pochen Sie auf Ihr Recht:

Den Schadensersatz für Ertragsausfälle einer Windkraftanlage berechnen die Unternehmen oft nach Durchschnittswerten. Lassen Sie sich darauf nicht ein und pochen Sie auf den Ausgleich des tatsächlichen Verlustes. -ro-

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