Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat zusammen mit der Gothaer Versicherung „Grundsätze für die Prüfung zur zustandsorientierten Instandhaltung von Windenergieanlagen“ veröffentlicht (abzurufen unter www.wind-energie.de).
Darin sind folgende Aufgaben einer technischen Betriebsführung aufgelistet:
1. Betreuung: Ständige Überwachung des Windparks, möglichst per Fernabfrage. Durchführung und Organisation der Soforthilfe und der Fehlerbehebung.
2. Kontrollen: Kontrollgänge (Begehung) der Anlagen, möglichst monatlich, mindestens vierteljährlich, Kontrolle des Zustands der Anlage.
3. Wartung: Planung, Beauftragung und Kontrolle der Wartungsarbeiten, Analyse der Wartungs- und Betriebsprotokolle.
4. Dokumentation: Erfassung der wesentlichen Anlagendaten (z.T. mit Seriennummern) und lückenlose Buchführung der Historie der Anlagen und ihrer Komponenten in einer Datenbank oder Liste, Aufzeichnung der Betriebsdaten (Erträge, Leistungskurven).
6. Störungsanalyse: Beobachtung der Betriebsparameter (Komponenten- und Lagertemperaturen, Maximalleistung), soweit das die Betriebsführungssoftware ermöglicht, Aufzeichnung von Fehlerereignissen und Störungen mit Ursachenanalyse.