Ich habe eine Photovoltaikanlage mit 55 kW Leistung und sechs Wechselrichtern. Die Anlage ist vor zwei Jahren in Betrieb gegangen. Vor einigen Wochen habe ich festgestellt, dass die Kontrolllampen an einem Wechselrichter ausgefallen sind. Ich habe den Wechselrichter vom Installateur tauschen lassen. Da ich den Ausfall nicht gleich bemerkt habe, ist mir ein Verlust von 3 000 kWh Strom entstanden. Meine Versicherung hat sich geweigert, den Ertragsausfall zu übernehmen, weil der Austausch ein Garantiefall sei. Was kann ich dagegen tun? Otto W. aus O. Welche Rechte Sie haben, hängt vom konkreten Versicherungsvertrag (z.B. Betriebunterbrechungsversicherung), von den Garantiebedingungen und von dem Errichtungsvertrag ab. Sie müssen jetzt aber schnell prüfen, ob Mängelansprüche gegen den Errichter der Anlage vielleicht schon verjährt sind oder demnächst verjähren können. Je nach Vertrag kann es sein, dass eine zweijährige Verjährungsfrist ab Lieferung oder ab Inbetriebnahme bzw. Abnahme der Anlage gilt. Zuerst müssen Sie also die Fristen prüfen und dann möglichst bald Maßnahmen ergreifen, um die Verjährung zu verhindern. Kritisch ist, wenn die Wechselrichter getauscht wurden und vorher keine Beweissicherung erfolgt ist. Es kann dann schwierig sein, die Mangelhaftigkeit der Wechselrichter im Nachhinein noch zu beweisen. Je nach Garantievertrag (z. B. Wechselrichtergarantie) können längere Fristen als zwei Jahre gelten. Wenn eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen wurde, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Erstattung.Dr. Margarete Spiecker, Rechtsanwältin.
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