Zwischen den Jahren 2021 bis 2025 werden über 10000 ältere Windenergieanlagen mit 14000 MW Leistung das Ende des ersten Förderzeitraums im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreichen. Das ist mehr als ein Fünftel der heute bundesweit installierten Leistung von 50000 MW. Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat inzwischen die technischen und rechtlichen Grundlagen für einen möglichen Weiterbetrieb erarbeitet. „Wir wollen, dass diese Anlagen eine Chance erhalten, weiterhin ihren Beitrag für den Klimaschutz zu leisten“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers während der Messe Husum Wind Mitte September.
Dazu fordert BWE neue Rahmenbedingungen, um den Strom künftig vermarkten zu können – z.B. im Wärme- und Verkehrssektor im Rahmen der Sektorenkopplung. Hierbei dürfe es keine Rückbesinnung auf die teure, klimaschädliche Braunkohle geben, so Albers. „Dagegen wären die Bündelung von Strommengen, direkte Beziehungen zu Stromkunden und die Nutzung in den Sektoren Mobilität und Wärme neue Perspektiven“, meint Albers.
Aktuell würden hohe rechtliche und administrative Hürden, aber auch ein nach wie vor unfairer Marktplatz das verhindern. Albers: „Hier muss die Politik handeln. Der Weg zur Sektorenkopplung muss erleichtert werden.“