Im Bundestag wurde über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgestimmt, die am 01.01.2021 im Kraft treten wird. Der bayerische Bauernverband (BBV) zeigt sich erfreut über die Verbesserungen, die im Vergleich zum Kabinettsentwurf in den Bereichen Biomasse und Eigenverbrauch vorgenommen wurden.
Keine Anreize für Güllevergärung
In einer Pressemitteilung des BBV teilte Präsident Walter Heidl mit, dass die Biomasse einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der politisch gesteckten Klimaschutzziele leiste. Allerdings würden gerade im Bereich der Flexibilisierung neue Hürden aufgebaut. Er bedauerte weiterhin, dass keine zusätzlichen Anreize für die Güllevergärung über Biogasanlagen sowie für die Vergärung von ökologisch wertvollen Einsatzstoffen gesetzt wurden. Heidl: „Es ist sehr schade, dass die Politik die Chance auf weitere Impulse in diesen Bereichen nicht genutzt hat.“
Aufnahme von Agri-Photovoltaik
Im Bereich Photovoltaik akzeptiert der BBV das klare Bekenntnis zum Vorrang für Dachanlagen. Für die Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung ausscheiden (Ü20-Anlagen), wurde die unbedingt nötige Anschlussvergütung geschaffen, ebenso wie Rechtssicherheit und Alternativen zur Direktvermarktung für kleine Anlagen. Der BBV hatte sich bei der Vergütung der Ü20-Anlagen jedoch noch mehr gewünscht. Auch mit der Ausweitung der PV-Freiflächenanlagen an Autobahnen und Eisenbahnen auf 200 m ist der Bauernverband nicht zufrieden: „Wir hätten uns gewünscht, kleine PV-Freiflächenanlagen im Rahmen der Festvergütung auf allen bayerischen Flächen zu ermöglichen und damit sowohl die Verteilung als auch die Akzeptanz zu fördern“, so Heidl. Positiv beurteilt der BBV hingegen die Aufnahme der Agri-Photovoltaik (Solaranlagen auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau) in die Innovationsauschreibungen.