Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor Kohlenmonoxydvergiftungen in Lagerräumen von Holzpellets gewarnt. Vielen Hausbesitzern und Betreibern von Heizanlagen auf der Basis von Pellets sei dieses mögliche Gefährdungspotential nicht bekannt, erklärte BfR-Präsident Prof. Andreas Hensel in der vergangenen Woche.
Dem BfR seien mehrere Fälle von zum Teil tödlichen Kohlenmonoxydvergiftungen gemeldet worden, die bei Personen aufgetreten seien, die sich in Lagerräumen von Holzpellets aufgehalten oder diese zu Wartungszwecken betreten wollten. Diese Lagerstätten seien luftdicht abgeschlossen gewesen, so dass sich extrem hohe Konzentrationen an Kohlenmonoxyd in den Räumen angesammelt hätten, berichtete das Bundesinstitut. Da Kohlenmonoxyd farblos und geruchlos sei, werde auch eine hohe Konzentration des Gases vom Menschen nicht bemerkt.
Bei der Herstellung der Pellets würden Autooxidationsprozesse in Gang gesetzt, erläuterte das BfR. Noch Monate nach der Produktion könnten die Pellets Gase freisetzen. Wie hoch die Konzentration in einem Lagerraum sei, hänge vom Füllstand, von der Temperatur und vom Luftaustausch sowie vom Alter der Pellets ab.
Vorsichtsmaßnahmen wie ein kurzzeitiges Lüften von Pelletlagerstätten vor dem Betreten seien nicht ausreichend, betonte das BfR ausdrücklich. Auch bloße Warnhinweise, die auf die Vergiftungsgefahr aufmerksam machten, genügten nicht. Vielmehr sollten die Pelletbunker so ausgestattet sein, dass aus ihnen keine Gase in Wohn-, Arbeits- oder normale Kellerräume, in denen sich Menschen aufhielten, übergehen könnten.
Als mögliche Maßnahmen nennt das BfR eine kontinuierliche Be- und Entlüftung der Lagerräume ins Freie und die Installation von Kohlenmonoxydmeldern. Dabei sollte dafür gesorgt werden, dass die schädlichen Gase so weit wie möglich von Räumen, in denen sich Menschen aufhielten, abgeleitet würden; gleiches gelte für die Lagerung von Holzhackschnitzeln.