Biogasanlagen, die in unmittelbarer Nähe zueinander stehen, drohen kräftige Einkommenseinbußen. Denn nach dem neuen EEG, das Anfang kommenden Jahres in Kraft tritt, werden unter Umständen benachbarte Anlagen vergütungstechnisch als eine betrachtet. Da für kleine Biogasanlagen nach dem Gesetz eine höhere Vergütung gezahlt wird als für große, drohen vielen Betreibern drastische Einkommenseinschnitte. Darauf weist der Fachverband Biogas hin.
Was genau mit der Bezeichnung "unmittelbar" gemeint ist, geht aus dem Gesetz nicht hervor. Der Fachverband meint, dass Anlagen, die maxiaml 500 m voneinander entfernt stehen von der Neuregelung betroffen sein könnten.
Fest steht aber schon jetzt: Die Regelung soll sowohl für neue als auch für bestehende Biogasanlagen gelten. Allerdings sind nur solche betroffen, deren Inbetriebnahme der Generatoren (Anlagen) innerhalb von zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten (zu betrachten sind die 12 Monate vor und die 12 Monate nach der Inbetriebnahme der eigenen Anlage) erfolgt ist.
"Diese Zusammenfassung der einzelnen Vergütungsregelungen bedeutet für die betroffenen Biogasanlagen im Regelfall eine erhebliche Reduzierung der Vergütung, da die erhöhten unteren Vergütungsstufen nicht mehr für alle Anlagen, sondern nur noch für eine Anlage geltend gemacht werden können", heißt es in einem Schreiben des Fachverbandes Biogas. Im Extremfall droht die Insolvenz der betroffenen Anlagen.
Um die Brisanz und Folgen dieser neuen Regelungen abschätzen zu können und somit das Problem vor Inkrafttreten am 01.01.2009 mit dem Bundesministerium für Umwelt detailliert erörtern zu können, bittet der Fachverband Anlagenbetreiber an einer Befragung teilzunehmen. Sie finden die Umfrage auf folgender Internetseite: www.biogas.org