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Biogas: Kabinett plant mehr Geld für Kleinanlagen

Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzpaketes einen Gesetzesentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgelegt.

Lesezeit: 2 Minuten

Dieser sieht für kleinere Biogasanlagen eine höhere Vergütung vor als der Referentenentwurf, den dass Bundesumweltministerium im Oktober veröffentlichte.


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Die wichtigsten Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf:


• Der Bonus für den Einsatz von Nachwachsenden Rohstoffen und Gülle (Nawarobonus) soll für neue und bestehende Anlagen von derzeit 6 auf 8 Cent je kWh angehoben werden. Der Referentenentwurf hatte 7,5 Cent vorgeschlagen.


• Der neu einzuführende Bonus beim Einsatz von Gülle soll jetzt 2 Cent je kWh betragen. Im Referentenentwurf war 1 Cent vorgesehen. Auch ist jetzt definiert, dass er nur für Anlagen bis 150 kW gilt und nicht anteilig auch bei größeren Anlagen gewährt wird. Der Betreiber muss dazu 30 Massenprozent Gülle dauerhaft einsetzen.


• Die Betreiber sollen künftig auch pflanzliche Reststoffe einsetzen können, ohne den Nawaro-Bonus zu verlieren. Dazu zählen z.B. Schlempe, Trester oder Rapskuchen. Für den daraus erzeugten Strom soll der Betreiber keinen Nawarobonus erhalten. Im Entwurf sind zur anteiligen Berechnung Standard-Biogaserträge je Tonne angegeben.


• Herausgefallen aus der Positivliste für Nachwachsende Rohstoffe ist Gras- und Grünschnitt.


• Bei der Beheizung von Ställen soll der Betreiber jetzt doch den Bonus für die verkaufte Wärme (KWK-Bonus) erhalten, wenn er damit fossile Energie ersetzt. Allerdings will der Gesetzgeber Obergrenzen für die maximal zu vergütende Wärmemenge je Tier einführen. Vorgeschlagen sind z.B. 150 kWh Wärme pro Sau, 7,5 kWh pro Ferkel oder 4,3 kWh je Mastschwein.


• Auch für die Holztrocknung zur Herstellung von Holzpellets soll jetzt der KWK-Bonus gelten.


Das novellierte EEG soll ab dem 1.1.2009 gelten. Der Fachverband Biogas drängt darauf, dass das Gesetz möglichst bald in Kraft tritt, damit die Investoren mehr Planungssicherheit haben.

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