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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Biogaserzeuger sind keine Drogendealer

Dieses Urteil des Amtsgerichts Meppen ist ein Paukenschlag: Weil ein Landwirt aus dem Emsland mit seiner Biogasanlage mehr Strom erzeugt hat als genehmigt, soll er jetzt rund 400.000 € an zu viel erhaltener Einspeisevergütung zurückzahlen. Da das Gericht eine sog. Verfallsanordnung verhängte, darf er nicht mal die Produktionskosten abziehen. Ein Strafmaß wie bei einem Schwerstkriminellen!

Lesezeit: 2 Minuten

Dieses Urteil des Amtsgerichts Meppen ist ein Paukenschlag: Weil ein Landwirt aus dem Emsland mit seiner Biogasanlage mehr Strom erzeugt hat als genehmigt, soll er jetzt rund 400.000 € an zu viel erhaltener Einspeisevergütung zurückzahlen. Da das Gericht eine sogenannte Verfallsanordnung verhängte, darf er nicht mal die Produktionskosten abziehen. Ein Strafmaß wie bei einem Schwerstkriminellen! Das ist unverhältnismäßig, weil jetzt die Existenz des Betriebes auf dem Spiel steht.



Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Der Landwirt hat gegen geltendes Recht verstoßen. Die Staatsanwaltschaft konnte ihm nachweisen, dass er zeitweise die genehmigten 500 Kilowatt Leistung seiner Anlage um mehr als 50 % überschritten hat. Und er hat sich auch nicht an die genehmigte Futtermenge gehalten. In 2009 landeten rund 4.000 Tonnen mehr Mais in den Fermentern. Das ist gelinde gesagt, eine Sauerei!



Das Urteil dürfte Folgen haben, denn es droht ein Schneeballeffekt. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass nun weitere Landkreise ihre Biogasanlagen auf Herz und Nieren überprüfen werden. Man kann daher nur allen Biogaserzeugern raten, sich an die genehmigten Grenzen zu halten bzw. unverzüglich entsprechende Änderungs-Genehmigungen einzuholen. Im Zweifel sollte man das Gespräch mit den Behörden suchen! Diethard Rolink



Hintergründe zu dem Fall finden Sie in der neuen top agrar (01/2013, Seite 140). Sie erscheint Ende dieser Woche.

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