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BMU will weniger Mais in Biogasanlagen

Erstmals nach der Verabschiedung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat sich das Bundesumweltministerium (BMU) zu der neuen Biogasvergütung geäußert.

Lesezeit: 1 Minuten

"Die Minderung der Methanemissionen aus der Landwirtschaft werden ein wichtiges Thema bleiben", machte Dr. Bernhard Dreher vom Referat "Klimaschutz, Umwelt und Energie" im BMU auf dem Innovationskongress Biogas am vergangenen Donnerstag deutlich.


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Als konkrete Maßnahme sieht Dreher die Abdeckung des Gärrestelagers in Biogasanlagen. Diese wird für einige Anlagen über das neugefasste EEG bereits ab 2009 Pflicht. Beispiel Monovergärung von Mais: "Uns ist bewusst, dass eine Nawaro-Anlage mit reiner Maisvergärung Methanemissionen verursacht, die es ohne die Biogasanlage nicht geben würde. Hier werden wir bis zur nächsten EEG-Novelle stärker hinschauen", erläutert Dreher.


Über die Verordnungsermächtigung will das BMU künftig auch den Biomasseanbau für Biogasanlagen reglementieren. Dieser soll sich an den gleichen Nachhaltigkeitszielen wie bei den Biokraftstoffen orientieren. "Mit der deutlich gestiegenen Vergütung gehören Biogasanlagen künftig zu den Kostentreibern im EEG. Daher kommen jetzt auch deutlich höhere Anforderungen auf die Anlagen zu", so Dreher. Ansonsten sei es dem Bürger nicht zu vermitteln, warum er für die EEG-Umlage künftig mehr Geld bezahlen müsse.

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