Der Bundesrat hat ein grundsätzliches Verbot des so genannten Frackings abgelehnt. Bei dieser Form der Erdgasförderung werden chemische Substanzen in den Boden gepumpt, um gasundurchlässige Gesteinsschichten zu sprengen. In den USA ist das Verfahren bereits seit Jahren im Einsatz und soll laut Umweltschutz-Organisationen für massive Wasserverschmutzungen rund um die Bohrlöcher verantwortlich sein. Offensichtlich sind sogar Menschen davon krank geworden. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten sich daher für ein generelles Verbot stark gemacht. Das lehnte der Bundesrat aber ab.
Allerdings hat die Länderkammer die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben geändert und damit das umstrittene Verfahren auf diesem Wege eingeschränkt. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) wertet dies positiv. Dies sei ein wichtiger Schritt zum Schutz des Grundwassers bei der Erkundung und Förderung von Erdgas und Erdöl, insbesondere beim sogenannten Fracking, erklärte die AöW vergangene Woche in Berlin. Nun komme es darauf an, dass der Verordnungsentwurf des Bundesrates zur UVP bergbaulicher Vorhaben auch von der Bundesregierung im nächsten Jahr in Kraft gesetzt werde, erklärte AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.
Wie sie erläuterte, soll nach dem Willen des Bundesrates künftig bereits vor einer Genehmigung der Aufsuchung von Erdöl und Erdgas und bei drei oder mehr miteinander verbundenen Bohrstandorten eine UVP durchgeführt werden. Gleiches solle gelten, wenn bei Tiefbohrungen mit hydraulischem Druck ein Aufbrechen von Gesteinen bewirkt werden solle. Damit könnten insbesondere bei Fracking zur Erkundung und Förderung von unkonventionellem Erdgas, im Einzelfall aber auch bei der Gewinnung von Erdwärme, die Umweltbelange, der Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung und die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Die Wasserbehörden und die Wasserwirtschaft könnten damit auch frühzeitig in die Verfahren einbezogen werden, betonte Hecht. (AgE/ro)