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Bundesrat stimmt neuer Ofen-Verordnung zu

Der Bundesrat hat vergangene Woche der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. Bundes-Immissionsschutzverordnung, 1. BImSchV) zugestimmt. Die Verordnung erfasst in erster Linie Einzelraumfeuerungsanlagen privater Haushalte für feste Brennstoffe - wie zum Beispiel Kamin- und Pelletöfen sowie Heizkamine.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat vergangene Woche der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. Bundes-Immissionsschutzverordnung, 1. BImSchV) zugestimmt. Die Verordnung erfasst in erster Linie Einzelraumfeuerungsanlagen privater Haushalte für feste Brennstoffe - wie zum Beispiel Kamin- und Pelletöfen sowie Heizkamine. Mit der Novellierung wird vorrangig das Ziel verfolgt, die Emissionen der genannten Anlagen zu begrenzen und an den verbesserten Stand der Technik anzupassen (siehe auch top agrar Energiemagazin 3/09).


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In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die mit der Umsetzung der Verordnung verbundene Umrüstung oder Ersatzbeschaffung von Feuerstätten durch ein bundeseigenes Förderprogramm zu begleiten und damit auch eine Sanierung mit deutlich früherer Emissionsminderung zu fördern. Ferner bittet er darum, den festgelegten Staubgrenzwert bis Ende 2012 erneut zu überprüfen und ihm hierüber Bericht zu erstatten.


Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) stellt die Positionierung des Bundesrates zur 1. BImSchV einen tragbaren Kompromiss dar. Ein Durchbruch für den Ausbau der Biomassenutzung zur Wärmeerzeugung ist dies aber nicht. Der DBV unterstützt vor allem die Forderung des Bundesrates, wonach von der Bundesregierung bis 2012 eine nochmalige Überprüfung der Abgasgrenzwerte für Biomassefeuerungen und der Einschränkung des Betreiberkreises für Getreidefeuerungsanlagen gefordert wird.




Erstmals ist es gelungen, Getreide als Regel-Brennstoff zuzulassen, aber nur unter sehr engen Einschränkungen. Denn der Betreiberkreis für solche Anlagen ist auf landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbau, Mühlen und Landhandel beschränkt. Allerdings sind im Bereich der Luftreinhaltung (Stichworte Feinstaub und NOx-Emissionen) die Grenzwerte ab 2015 sehr anspruchsvoll gesetzt. Nicht nur Getreidefeuerungen sondern auch neu gebaute Holzfeuerungen könnten dann Probleme bekommen, die Grenzwerte ohne zusätzliche und sehr kostenaufwendige Abgasreinigungsanlagen einzuhalten. Daher ist die Bundesregierung nun gefordert, die Anregungen des Bundesrates aufzugreifen. Damit kann ein langjähriger politischer Entscheidungsprozess nun endlich zum Abschluss gebracht werden, so der DBV.

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