Der Bundesrat setzt sich dafür ein, insbesondere kleinere und mittelständische Photovoltaik-Anlagen weiter zu fördern. Der so genannten 52 Gigawatt-Deckel, der nach geltendem Recht die Förderung begrenzt, soll ersatzlos aufgehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am 11. Oktober 2019 beschlossen hat. Er wird nun in den Bundestag eingebracht.
Hintergrund für die Initiative ist die Befürchtung, dass ab dem nächsten Jahr insbesondere kleinere und mittlerer Solaranlagen nicht mehr gefördert werden können: Sobald bundesweit ein Ausbaustand von 52 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung erreicht ist, gibt es für bestimmte Anlagen keine Einspeisevergütung nach dem EEG mehr. Betroffen davon wäre insbesondere Solarenergie bis 750 Kilowatt Peak.
Markteinbruch befürchtet
Nach Einschätzung des Bundesrates wird der Förderdeckel im Jahr 2020 erreicht - der Markt für die Neuinstallation von Solaranlagen würde einbrechen. Das Geschäftsmodell zahlreicher mittelständischer Solar-Installateure und Projektentwickler sowie Komponentenhersteller wäre gefährdet, ebenso die damit verbundenen Arbeitsplätze.
Da die Kosten für neue Photovoltaikanlagen in der Freifläche und auf Dächern stark gesunken sind, ist das ursprüngliche Ziel des Förderdeckels erreicht. Er kann daher aus Sicht des Bundesrates ersatzlos wegfallen.
Auch die Bundesregierung hat in ihrem Klimaschutzplan 2030 die Aufhebung des 52Gigawatt-Deckels angekündigt. Der Bundesrat legt nun einen konkret ausformulierten Gesetzentwurf dazu vor.
Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt. Anschließend bringt sie beide Dokumente in den Bundestag ein. Dieser entscheidet, wann und ob er den Entwurf verabschiedet.
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Bundesrat äußert sich zur Finanzierung des Klimapakets
Wenige Tage, nachdem das Bundeskabinett seinen Entwurf zur Finanzierung des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen hat, nahm der Bundesrat am Freitag auch Stellung zu den Regierungsplänen.
Er sorgt sich um die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Kommunen - insbesondere durch die geplanten steuerlichen Förderungen. Welche Einnahmeverluste dadurch entstehen, sei weder aus dem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm noch aus den Ergänzungen des Haushalts ersichtlich, kritisiert der Bundesrat.
Der Bund habe angekündigt, im Bundesratsverfahren über eine faire Lastenverteilung zwischen den föderalen Ebenen zu sprechen. Die Bundesregierung soll daher möglichst rasch ein Finanztableau vorlegen, aus dem sich die finanziellen Belastungen ergeben.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich der Bund an den finanziellen Mehrbelastungen der Länder beteiligen soll: Schließlich verfüge er durch die vorgesehene CO2-Bepreisung über erhebliche Einnahmen.
Was die Bundesregierung plant
Zur finanziellen Umsetzung des Klimapakets hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2019 beschlossen, die Entwürfe für den Bundeshaushalt 2020 und den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ 2020 zu ergänzen.
Danach beabsichtigt der Bund, bis 2023 rund 54 Milliarden in neue Technologien, Infrastruktur und umweltfreundliches Verhalten zu investieren. Neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen werden. Stattdessen ist geplant, die Maßnahmen überwiegend aus dem bereits bestehenden Energie- und Klimafond zu finanzieren. Knapp 39 Milliarden beträgt das Volumen zwischen 2020 und 2023. Es wird vor allem aus zwei Einnahmequellen generiert: Über die CO2-Bepreisung der Sektoren Gebäude und Verkehr, die Gesamterlöse von 18,8 Milliarden Euro einbringen soll. Hinzu kommen die Erlöse aus dem bestehenden Zertifikatehandel im Bereich Energie. Hier rechnet die Bundesregierung mit rund zwölf Milliarden Euro Einnahmen. Außerdem soll die Rücklage des Fonds genutzt werden. Sie beläuft sich auf sechs Milliarden Euro. Zu den Geldern aus dem Energie- und Klimafonds kommen weitere 15,5 Milliarden, die direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Die Stellungnahme geht nun über die Bundesregierung an den Bundestag. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.