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Bundestagsauschuss will Waldgesetz ändern

Die Mitglieder des Agrarausschuss des Bundestages wollen die Definition des Begriffes Wald ändern. So soll verhindert werden, dass Kurzumtriebsplantagen und Agroforstsysteme als Wald eingestuft werden, was deren Anbau und Ernte erschweren würde.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Mitglieder des Agrarausschuss des Bundestages wollen die Definition des Begriffes Wald ändern. So soll verhindert werden, dass Kurzumtriebsplantagen und Agroforstsysteme als Wald eingestuft werden, was deren Anbau und Ernte erschweren würde. Das erklärte Cornelia Behm, Sprecherin für Agrar- und Waldpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen zur Agrarausschuss-Anhörung zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes.


Auch der Deutsche Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) fordert anlässlich der Anhörung, Energiewäldern künftig den Status von landwirtschaftlichen Flächen zu geben. "Die starke Nachfrage und die positiven Wachstumsprognosen beim heimischen, erneuerbaren Energieträger Holzpellets erfordert mittelfristig eine Ausdehnung des Holzangebots auch auf die landwirtschaftliche Fläche. Dies eröffnet auch Chancen für Landwirte, Biomasse für die Wärmeerzeugung bereit zu stellen", erklärte DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele.


Der DEPV sei sich über die notwendige Änderung des Bundeswaldgesetzes mit dem Deutschen Bauernverband und dem Deutschen Forstwirtschaftsrat einig und habe hierzu neben der Bundeskanzlerin auch die Abgeordneten des zuständigen Ausschusses angeschrieben. Bentele sieht allerdings auch die Forstwirtschaft in der Pflicht, über den Anbau von Energieholzsortimenten im Wald zu diskutieren. "Wenn die politischen Klimaschutzziele erreicht werden sollen, muss die erneuerbare Wärme, und hier vor allem die Holzenergie und Pellets als ihre modernste Form, den Löwenanteil liefern. Daher sollte auch der Wald wieder stärker für den Anbau von Energieholzsortimenten genutzt werden."

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