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DBV kritisiert BImSchV-Novelle

Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist unzufrieden mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV).

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist unzufrieden mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Anlässlich der bevorstehenden Befassung des Bundesrats mit der Novelle erklärte der DBV vergangene Woche, die "extrem verschärften Emissionsgrenzwerte für Staub", die ab 2015 gelten sollten, seien für Biomassefeuerungen so streng gefasst, dass nach Lage der Dinge kaum praxisreife Anlagen zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen würden. Es drohe ein Abwürgen der klimafreundlichen Holz- und Pelletheizungen. Für die Anpassung an neue Emissionsgrenzwerte müsse ausreichend Zeit gegeben werden und die Vorgaben müssten praktisch umsetzbar sein. Der DBV appellierte an den Bundesrat, die Verordnung in dieser Richtung zu überarbeiten. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Holzfeuerungen wieder vom Markt verdrängt würden.


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Der aktuelle Entwurf trägt aus Sicht des DBV nicht zur politischen Zielsetzung bei, bis 2020 einen Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebedarf von 20 % zu erreichen. Insgesamt würden die Anpassungslasten infolge der Novelle für die Bevölkerung in den ländlichen Räumen, die relativ häufig Holz nutze, wesentlich höher ausfallen als für die städtische Bevölkerung. Begrüßt wurde vom DBV hingegen, dass Stroh und Getreide als Regelbrennstoffe zugelassen werden sollen. Die vorgesehene Einschränkung auf "nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide" sei aus umweltfachlicher Sicht aber nicht haltbar. Dies sollte großzügiger gefasst werden, forderte der Bauernverband.

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