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DBV: Solarzellen gehören nicht auf Ackerflächen

Der Fachausschuss für Nachwachsende Rohstoffe des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat die Forderung unterstrichen, dass auf Ackerflächen grundsätzlich die Produktion von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Biomasse für die Bioenergieerzeugung Vorrang haben muss. Wertvolle Acker- und Grünlandfläche muss vor Überbauung geschützt werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Fachausschuss für Nachwachsende Rohstoffe des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat die Forderung unterstrichen, dass auf Ackerflächen grundsätzlich die Produktion von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Biomasse für die Bioenergieerzeugung Vorrang haben muss. Wertvolle Acker- und Grünlandfläche muss vor Überbauung geschützt werden. Augenblicklich entsteht in vielen Kommunen eine Welle von Bauanträgen für großflächige Fotovoltaikanlagen, was viele landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Zukunftsentwicklung bedroht.


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Der DBV fordert daher bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen einen Vorrang für Dachflächen, für bereits versiegelte Flächen, für Konversionsflächen etc. vor landwirtschaftlichen Nutzflächen. Landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen nach Auffassung des DBV nur noch dann für Fotovoltaikanlagen genutzt werden, wenn für diese Flächen kein nachhaltiges Nutzungsinteresse von Seiten der Landwirtschaft bzw. keine Gefährdung der Entwicklungsmöglichkeiten der ortansässigen landwirtschaftlichen Betriebe besteht.


An die Kommunen wird appelliert, dies bei der Bauleitplanung zu beachten. Bei der Standortwahl von Fotovoltaikanlagen müssen grundsätzlich agrarstrukturelle Belange besonders berücksichtigt werden. Es darf auch kein zusätzlicher Flächenverbrauch durch Ausgleichsflächen für Fotovoltaikanlagen entstehen.

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