Der Streit um den neuen Ottokraftstoff mit einer zehnprozentigen Ethanolbeimischung (E10) dauert an. „Die von der Mineralölwirtschaft befürchteten Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe muss es aber nicht geben“, sagte ElmarBaumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) vor kurzem.
Entgegen der Behauptungen der Mineralölindustrie seien Strafzahlungen sehr unwahrscheinlich, auch wenn die Biokraftstoffquote mit E10 nicht erfüllt werden könne. Um die von der Regierung vorgeschriebene Gesamtquote für die Beimischung von Biosprit (Biodiesel und E10) in herkömmlichen Kraftstoff in Höhe von 6,25 % zu erreichen, kommt für Baumann auch der Quotenhandel mit reinem Biodiesel (B100) in Frage.
Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) treibt unterdessen die E10-Verunsicherung weitere Blüten. Als widersinnig bezeichnete der vzbv die Einführung einer E10-Versicherung durch den Mineralölkonzern Shell. "Unter diesen Umständen kann ich es niemandem verübeln, wenn er einen Bogen um E10 macht", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Weiterhin fehle es an einer rechtsverbindlichen Garantieerklärung für Autofahrer, dass ihr Auto E10 vertrage. E 10 ist nach Auffassung des vzbv ein Paradebeispiel für eine Klimaschutzpolitik, die zu viel kostet, zu wenig nützt, aber den großen Akteuren, vor allem der Autoindustrie, nicht schadet.