Die Bundesregierung hält an den von ihr gesteckten Rahmenbedingungen für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fest.
In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates weist die Bundesregierung die wichtigsten Einwände der Länderkammer zur angestrebten Biogasförderung zurück. So verteidigt die Regierung die geplante Förderstruktur bei den Grundvergütungen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Grundvergütung für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW um 2 Cent würde zu einer Überförderung in diesem Leistungssegment führen. Mit dem gleichen Argument wendet sich die Regierung gegen eine Anhebung in der Substratvergütungsklasse II.
Verteidigt wird auch die vorgesehene verpflichtende Marktprämie für Großanlagen. Im zweijährigen Übergangszeitraum bis Ende 2013 bestehe die Möglichkeit, sich auf das zunächst optionale Direktvermarktungsverfahren einschließlich des Zusammenspiels mit der Flexibilitätsprämie einzustellen. Eine Deckelung des Einsatzes bestimmter Substrate ist aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um den in einigen Regionen zu beobachtenden negativen Auswirkungen eines flächendeckenden Anbaus der Energiepflanze Mais entgegenzuwirken.
Eine Ausweitung der Gülleanlagen auf eine Bemessungsleistung von 150 kW wird gleichfalls abgelehnt. Bereits am Donnerstag soll der Bundestag in abschließender Lesung über das Gesetzespaket zur Energiewende abstimmen, zu dem auch die EEG-Novelle gehört. Der Gesetzentwurf, der zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.