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EEG-Spezial: Alles rund um die Novelle

Die vom Bundestag verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit ihren Einspeisesätzen für Ökostrom kann wie geplant zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Lesezeit: 6 Minuten

Die vom Bundestag verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit ihren Einspeisesätzen für Ökostrom kann wie geplant zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.


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Der Bundesrat verzichtete am Freitag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu den Gesetzesneuerungen, die für frisch ans Netz gehende Biogasanlagen zahlreiche Veränderungen bringen, darunter eine Mindestwärmenutzungspflicht von 60 % und eine Begrenzung des Maisanteils im Vergärer auf 60 %.


Ohnehin war die Novelle des EEG, wie auch die meisten anderen Gesetze im Energiepaket zum Atomausstieg, im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Mit einer Anrufung des Vermittlungsausschusses hätten die Länder aber eine Verzögerungstaktik fahren können. Die Länderkammer ließ auch den Gesetzentwurf zum beschleunigten Netzausbau passieren, der in Teilbereichen einen Kompetenzzuwachs des Bundes vorsieht. Bei länderübergreifenden Trassen soll der Bund die Planfeststellung übernehmen können. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich zu dem Gesetzentwurf kritisch geäußert und pocht auf höhere Entschädigungen für Grundbesitzer als derzeit vorgesehen.


Soziale Schieflage kritisiert


Keine Mehrheit fand im Bundesrat hingegen das Gesetz zur energetischen Gebäudesanierung, das anders als die anderen wichtigen Teile des Energiepakets in der Länderkammer zustimmungspflichtig ist. Länderchefs SPD-regierter Bundesländer kritisierten im Plenum eine soziale Schieflage bei den von der Regierung geplanten Steuerabschlägen für klimafreundliche Sanierungen zum Einsparen von Heizenergie. Wer mehr verdient, profitiert laut den Regierungsplänen stärker von der Sanierung als einkommensschwächere Haus- oder Wohnungsbesitzer. Vorgesehen ist laut Gesetzentwurf, dass rund 1,5 Mrd. Euro pro Jahr an Zuschüssen sowie weitere bis zu 1,5 Mrd. Euro für die Steuervorteile fließen. Die Länder fürchten daher Steuerausfälle.

 

Müller: Mehr Akzeptanz für erneuerbare Energien schaffen


Der scheidende Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller, machte im Bundesrats-Plenum auf die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim Ausbau erneuerbarer Energien aufmerksam. „Nahezu alle Projekte im Bereich der regenerativen Energien sind umstritten“, erklärte der CDU-Politiker mit Blick auf die Ziele der Energiewende einerseits und Widerstände vor Ort andererseits.


Nur begrenzte Bedeutung misst der CDU-Politiker, der ans Bundesverfassungsgericht wechseln soll, dem Gesetz zum beschleunigten Netzausbau bei. Die Frage, ob ein schneller Netzausbau zu erreichen ist, hängt für ihn nicht an den Zuständigkeiten, sondern daran, ob es gelingt, eine angemessene Bürgerbeteiligung mit einer Verkürzung der Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu verbinden. Müller machte außerdem auf mögliche Konflikte zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien einerseits sowie dem Tier- und Artenschutz andererseits aufmerksam.

 

Kretschmann kritisiert EEG Bestimmungen zu Wind und PV


Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft kritisierte die Ausstattung des Energie- und Klimafonds (EKF), der durch die Entscheidung zum Atomausstieg auf Einnahmen aus dem Emissionshandel reduziert ist. Die SPD-Politikerin forderte, die Länder in die EKF-Mittelvergabe einzubeziehen. Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann übte Kritik an den Beschränkungen zur Einspeisung von Sonnenenergie im novellierten EEG. Gerade die Photovoltaik beteilige die Bürger aktiv am Umstiegsprozess auf erneuerbare Energien. Ein restriktives Vorgehen gegenüber Photovoltaik auf Freiflächen befürwortet er hingegen. Der Grünen-Politiker forderte eine bessere EEG-Vergütung für die Windkraft an Land und kritisierte die Anhebung der Degression in diesem Bereich auf 1,5 %.

 

Verschlechterung für Kleegras kritisiert


Kritik am Bundesratsbeschluss kam vom Ökoanbauverband Bioland, der von einer falschen Weichenstellung für Biogas sprach. Bioland-Präsident Jan Plagge sieht eine einseitige Förderung industrieller Großanlagen, die auch weiterhin auf Maisanbau setzen würden. Biobetriebe könnten unter diesen Bedingungen künftig eine Biogasanlage nicht mehr wirtschaftlich betreiben.


Ökologisch wirtschaftende Betriebe setzten in der Biogasproduktion besonders auf den Anbau von umweltverträglichem Kleegras. Diese Kultur werde im neuen EEG auf die gleiche Vergütungsstufe gestellt wie Mais, kritisierte Plagge die Herabstufung von Kleegras, die laut Kabinettsbeschluss noch in der Substratvergütungsstufe II mit einer Vergütung von 8 Cent/kWh auftauchte, während für Mais in der Einspeiseklasse I nur 6 Cent/kWh fällig werden. Die bessere Vergütung sei in der Endfassung lediglich auf den Zwischenfruchtanbau beschränkt, moniert Bioland. Die Novellierung des EEG verschlechtere somit deutlich die Entwicklungschancen des ökologischen Landbaus.


BBE: Mit „blauem Auge“ davongekommen


Eine gemischte Bilanz des vom Bundestag verabschiedeten EEG zog vergangene Woche der Bundesverband Bioenergie (BBE). Er sprach von positiven Aspekten, aber auch deutlichen Kritikpunkten. Nicht einverstanden ist der Verband mit der Ausgestaltung der Wärmenutzungspflicht. Die verpflichtende Mindestwärmenutzung in Höhe von 60 % werde die Finanzierung neuer Bioenergieanlagen deutlich erschweren, da über fünf Jahre das Risiko bestehe, die gesamte EEG-Vergütung zu verlieren.


Darüber hinaus könnten biomassegefeuerte Heizkraftwerke mit Entnahmekondensationsturbinen das 60-%-Kriterium in vielen Fällen nicht einhalten, meint der BBE. Die Ausweitung der Flexibilitätsprämie auf Biogas-Bestandsanlagen begrüßt der Verband hingegen. Darüber hinaus will er auch andere Bioenergieanlagen, insbesondere bestehende Holzheizkraftwerke und Pflanzenöl-BHKW in die Regelung einbeziehen. Kritisch sieht der BBE hingegen die vorgesehene Marktprämie sowie ihre verpflichtende Einführung für Anlagen mit mehr als 750 kW Leistung ab 2014. Eine verpflichtende Marktprämie werde den Anlagenzubau in diesem Marktsegment bremsen. Zudem bedeute die faktische Abschaffung des Grünstromprivilegs einen Rückschritt bei der Marktintegration.

 

Wärmenutzungspflicht attackiert


Weiterhin kritisch sieht der Fachverband Biogas (FvB) nach dem Bundesratsbeschluss die Vorgaben zur Wärmenutzung im EEG 2012 mit dem drohenden Vergütungswegfall, wenn die Vorschrift nicht eingehalten wird. „Ein Wert von 50 % und eine Vergütungskürzung um 3 Cent/kWh, wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme bei Unterschreitung der Wärmenutzungsvorgabe gefordert hatte, hätten auch ausgereicht, um den nötigen Druck zur Wärmenutzung aufzubauen“, kritisierte FvB-Geschäftsführer Dr. Claudius  da Costa Gomez. Jetzt müsse man mit Hilfe der KWK-Positivliste bewerten, wie Wärmekonzepte entwickelt werden könnten, die die Finanzierung von Biogasprojekten gewährleisteten.


Ebenso sei die Regelung, dass zukünftig Substrate mit tierischen Bestandteilen auch in landwirtschaftlichen Anlagen mit Energiepflanzen eingesetzt werden könnten, nicht nachvollziehbar. „Damit werden den bestehenden reststoffvergärenden Biogasanlagen die Einsatzstoffe entzogen, weil Neuanlagen für die gleichen Substrate eine deutlich höhere Vergütung erhalten können“, warnte da Costa Gomez.


Auf Zustimmung stößt beim Fachverband hingegen die neu geschaffene Vergütungskategorie für Mini-Biogasanlagen mit einer Größe von höchstens 75 kW, die mindestens 80 % Gülle vergären müssen. Positiv wertet der FvB auch den Planungsvorlauf für die Unternehmen, die nun ein halbes Jahr Zeit haben, um sich auf die neuen Vorschriften einzustellen. (AgE)

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