Mit der Änderung der Energiesparverordnung(EnEV 2009) zum 1. Oktober 2009 sollen Elektro-Nachtspeicherheizungen ab 2020 verboten werden. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilt, sind davon aber Landwirte kaum betroffen. Denn im landwirtschaftlichen Bereich sind die Wirtschaftsgebäude und Stallgebäude grundsätzlich ausgenommen.
Wohngebäude auf den Höfen werden kaum Berücksichtigung finden, da die Pflicht zur Außerbetriebnahme nur Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten (große Mehrfamilienhäuser) trifft, die ausschließlich mit Nachtspeicherheizungen beheizt werden.
Zudem gilt dies nur dann, wenn die Heizung vor 1995 eingebaut und die Gebäude danach nicht auf einen besseren Wärmeschutzstandard gebracht wurden. In diesen Gebäuden darf ab dem 1. Januar 2020 kein Speicherheizgerät älter sein als 30 Jahre.


Teilweise entstand das Missverständnis, dass alle Nachtspeicherheizungen ab 2020 verboten werden sollen. Im ländlichen Raum sind über viele Jahre die Nachtspeicherheizungen als eine günstige Alternative zu Öl- oder Flüssiggasheizungen eingebaut worden. Deswegen sind jetzt viele Hauseigentümer verunsichert. Diese sind aber in der Regel nicht betroffen, stellte der DBV fest. 

Unabhängig davon, ob ein Gebäude von der Verpflichtungbetroffen ist oder nicht, zahlt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beim Austausch von Speicherheizungen unter bestimmten Bedingungen 200 Euro pro ausgetauschtes Gerät.