Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist unzufrieden mit den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Regelungen für Biogasanlagen seien nicht ausreichend. Danach sollen die Biokraftwerke zunächst nicht an dem Ausschreibungsverfahren teilnehmen dürfen. Die Regierung will aber zu einem späteren Zeitpunkt diese Entscheidung noch einmal überdenken und die Branche möglicherweise dann per Verordnungsermächtigung an dem Modell beteiligen.
Der Bauernverband hält eine Anschlussregelung für Bestandsanlagen im EEG hingegen für zwingend erforderlich. Effizienten Bestandsanlagen müsse nach Ablauf ihres Vergütungszeitraums ein Weiterbetrieb ermöglicht werden. Gleichzeitig müsse der vorgesehene Zubau von 100 MW installierter Leistung aus Bioenergieanlagen „netto“ gelten und sich damit ausschließlich auf Neuanlagen beziehen.
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