Der Deutsche Bauernverband (DBV) sowie die deutschen Grund- und Waldbesitzer befürchten ein bürokratisches Chaos im Handel mit Holz und Holzprodukten durch eventuelle zusätzliche EU-Nachhaltigkeitskriterien für energetisch genutzte Biomasse. In einem gemeinsamen Brief an EU-Energiekommissar Günther Oettinger zeigen sich DBV-Präsident Joachim Rukwied, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, Michael Prinz zu Salm-Salm und Philipp zu Guttenberg, der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW), besorgt, „dass die EU-Kommission neue Systeme in überstürzter Art und Weise einführen möchte, ohne bewährte Regelungen zu beachten, die das gleiche Ziel bereits erreichen“.
Die EU-Kommission beabsichtigt, im Laufe des Jahres Vorschläge für Nachhaltigkeitskriterien für feste Biomasse im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorzulegen. Ein genauer Termin steht nach Auskunft der Brüsseler Behörde bislang noch nicht fest.
Niemandem geholfen
Die Branchenvertreter halten beispielsweise Überlegungen zur Einführung sogenannter Waldbewirtschaftungspläne als Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Waldbesitzer. Waldbepflanzungspläne in Brüsseler Amtsstuben erstellen zu lassen, helfe niemandem, so Rukwied, Prinz Salm und Guttenberg. Die Forstwirtschaft in Deutschland und Europa sei eine der tragenden Säulen für das Gelingen der Energiewende und stehe mit ihrer vielfältigen und dezentralen Struktur als Vorbild für Nachhaltigkeit und Verantwortung. Gerade in der deutschen Forstwirtschaft werde das Leitbild der Nachhaltigkeit seit 300 Jahren gelebt. Das geltende Recht lege zudem ausdrücklich fest, dass der Wald in seinem Bestand zu erhalten und zumehren sei.
Zweifelhafte Importe ausschließen
Ferner hoben Rukwied, Prinz Salm und Guttenberg die Bedeutung von forstlicher Biomasse als globalem Handelsgut hervor. Daher müsse die EU sicherstellen, dass der wachsende Bedarf an Biomasse durch nachhaltige Landnutzungspraktiken in den Herkunftsländern bedient werde. Dazu trete bereits im März 2013 mit der neuen EU-Holzverordnung ein Rechtsinstrument in Kraft, das illegalen und nicht nachhaltigen Waldbewirtschaftungspraktiken Einhalt gebieten solle. Die drei Vorsitzenden empfehlen dem EU-Kommissar, Importe aus Drittstaaten, die aus einer nicht nachhaltigen oder illegalen Waldwirtschaft stammen, von der Förderung erneuerbarer Energien auszuschließen. Dazu könnten bilaterale Waldschutzabkommen mit den importierenden Drittländern hilfreich sein.