Das Finanzgericht Hessen hat wegen der Besteuerung von Biokraftstoffen den Europäischen Gerichtshof angerufen. Die Richter wollen wissen, ob die seit 2007 in Deutschland geltende volle Besteuerung von Biokraftstoffen auch für Biokraftstoff-Gemische gilt. Bei gemischten Erzeugnissen handelt es sich um Kraftstoffe, die zum einen aus Pflanzenöl als Biokraftstoff und zum anderen aus herkömmlichem Dieselkraftstoff und Additiven bestehen. Beim Hessischen FG klagt derzeit ein Hersteller, der einen gemischten Kraftstoff für Dieselmotoren aller Art entwickelt hat. Das Unternehmen wehrt sich dagegen, dass durch das Biokraftstoffquotengesetz aus dem Dezember 2006 die bisherige Steuerentlastung für den Pflanzenölanteil in dem gemischten Kraftstoff ab 01.01.2007 abgeschafft wurde. Die Kasseler Richter fragen den EuGH auch, ob die so plötzlich eingeführte Energiesteuer dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes entgegensteht. Denn der deutsche Gesetzgeber dürfe nur bei Vorliegen ganz außergewöhnlicher Umstände das zur Umsetzung der europäischen Richtlinie geschaffene steuerliche Fördersystem während des zunächst festgeschriebenen Zeitraumes ändern. (Beschluss vom 08.05.2008, Az.: 7 K 3015/07, www.fg-kassel.justiz.hessen.de)
${intro}