Künftig soll vor jedem Projekt zur Ausbeutung von sogenanntem nicht-konventionellen Erdgas zwangsläufig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Das fordert das Europaparlament; es sprach sich diese Woche in Erster Lesung dafür aus, das als „Fracking“ bekannte Verfahren in die Neufassung der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aufzunehmen. Die Europa-Abgeordneten schlagen ferner Maßnahmen vor, um Interessenskonflikte auszuschließen; die Öffentlichkeit soll umfassend informiert und über den Ablauf der Projekte auf den Laufenden gehalten werden.
Die UVP-Richtlinie legt Kriterien fest, die fester Bestandteil von Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben oder vergleichbare Projekte sind. Dazu zählt beispielsweise der Bau von Brücken, Hafenanlagen oder Autobahnen, aber auch die Errichtung großer landwirtschaftlicher Stallungen oder Abfallverbrennungsanlagen. Grundlegendes Ziel der Novelle ist die europaweite Harmonisierung und Vereinfachung der Verfahrensvorgaben. Erstmals soll in die Bewertung eines Projekts auch der landwirtschaftliche Flächenverbrauch einfließen. (AgE)
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