FvB-Präsident Josef Pellmeyer bezeichnete vergangene Woche vor Journalisten in Berlin die Pläne der Regierung zur Einführung eines Güllebonus als "richtig und ausgewogen". Hier sieht der aktuelle Entwurf eine Extra-Vergütung von 2 Cent/kWh für Anlagen bis 150 kW vor, wenn der Gülleanteil mindestens 30 % beträgt. Pellmeyer kritisierte allerdings, dass größere Anlagen außen vor bleiben sollen, und forderte, den Güllebonus für Anlagen bis zu einer Leistung bis 500 kW anteilig zu zahlen.
Insgesamt zeigte er sich mit den Planungen zum Güllebonus aber zufrieden. Würde man den vorgeschriebenen Mindestanteil an Gülle im Gärsubstrat weiter heraufsetzen, führte dies nur zu Gülletourismus, warnte der FvB-Präsident. Studien hätten ergeben, dass sich Gülletransporte bei einer Entfernung von über 10 km zur Biogasanlage nicht lohnten.
Mit seiner Verteidigung des 30-Prozent-Limits hat der FvB eine etwas andere Position als der Deutsche Bauernverband (DBV), der bei Neuanlagen einen Mindestgülleanteil von 50 % für den Bonus fordert, diesen aber für Betreiber von Anlagen bis 150 kW auf 4 Cent/kWh festgesetzt sehen will. Der FvB argumentiert, dass wegen des geringeren Energiegehalts der Gülle ein vorgeschriebener 50-Prozent-Anteil für die Abfallstoffe bei Altanlagen zu Erlösausfällen führen könnte, weil die Gärbehälter nicht für einen solch hohen Gülleanteil konzipiert wurden.