Das Bundesagrarministerium hat jetzt eine Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern veröffentlicht. Ziel ist die Unterstützung von Biogasanlagenbetreibern bei Investitionen im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes, insbesondere von emissionsmindernden Biogas-Technologien.
Mit der Förderung will die Bundesregierung den Anteil an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen deutlich erhöhen, um klimarelevante Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren, erklärt dazu die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Die Mittel werden aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bereitgestellt.
Anträge können ab sofort unter https://wirtschaftsduenger.fnr.de gestellt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Förderung richtet sich an landwirtschaftliche, gewerbliche oder kommunale Unternehmen und sieht Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter vor. Dazu gehören Maschinen, Geräte, Anlagen und bauliche Einrichtungen, die der verstärkten Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen dienen und so zur Reduzierung von umwelt- und klimaschädlichen Emissionen beitragen. Die energetische Nutzung dieser Substrate soll gleichzeitig einen Beitrag zur Erhöhung der Produktion erneuerbarer Energien leisten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden z. B. die Abdeckungen von Gärrestlagern, die Umrüstung von Bestandsanlagen, spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen oder investitionsbegleitende Maßnahmen. Die nicht rückzahlbare Zuwendung bedingt eine (ebenfalls förderfähige) unabhängige sachkundige Begleitung.
Wieviel wird gefördert?
Die Förderung ist auf 200.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt. Dabei ist die Förderhöhe abhängig von der Unternehmensgröße: Klein- und Kleinstunternehmen können bis zu 40 %, mittlere Unternehmen bis zu 25 % und Großunternehmen bis zu 10 % der förderfähigen Investitionssumme erhalten.
Bei erheblicher Steigerung des Wirtschaftsdüngeranteils nach den Vorgaben der Richtlinie kann die Förderung um weitere 10 Prozentpunkte erhöht werden. Für die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern beträgt die Förderhöhe unabhängig von der Unternehmensgröße 40 % der Investitionssumme.
Frist
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Antragssystem easy-Online. Investitionen für bauliche Maßnahmen können bis zum 31.12.2023 und für alle anderen Maßnahmen bis zum 30.6.2024 bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) beantragt werden. Ausführliche Informationen und einen Zugang zum Antragsportal finden Sie auf https://wirtschaftsduenger.fnr.de/.
Die Biogaserzeugung stellt derzeit die einzige technisch und wirtschaftlich etablierte Lösung zur Reduzierung dieser Emissionen dar. Aktuell werden rund 30 % der Wirtschaftsdüngermengen in Deutschland in Biogasanlagen zur Energieerzeugung vergoren. Das vermeidet bereits jetzt treibhausgasrelevante Emissionen in einer Größenordnung von etwa 1,5 Mio. t CO2-Äquivalenten. Die Fördermaßnahme soll dazu beitragen, diesen Anteil künftig deutlich zu erhöhen.