Frage:Wir wollen die Leistung unserer Biogasanlage erhöhen und haben dazu einen entsprechenden Bauantrag eingereicht. Um die Genehmigung zu erhalten, sollen wir eine Erklärung unterschreiben, in der wir uns verpflichten, bei Aufgabe der Biogasanlage diese zurückzubauen. Müssen wir diese Erklärung unterschreiben?
Antwort: Unter den derzeitigen Bedingungen kommen Sie bei einer Baugenehmigung für die Anlage um die Unterschrift leider nicht herum. Die Erklärung ist eine sogenannte Rückbauverpflichtung. Diese wird in der Regel immer bei gewerblichen Biogasanlagen gefordert. Aber auch, wenn es sich um eine privilegierte Anlage handelt, kann die Genehmigungsbehörde diese Rückbauverpflichtung fordern. Denn diese möchte „Bauruinen“ verhindern, falls Sie den Betrieb der Anlage irgendwann einstellen.
Dr. Günter Kuhnt, LWK Niedersachsen, Cloppenburg
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