Die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse in Deutschland sollen nicht zum 1. Juli, sondern erst ein halbes Jahr später in Kraft treten. Wie die agrarpolitischen Sprecher von Union und FDP, Peter Bleser und Dr. Christel Happach-Kasan, am vergangenen Freitag bekannt gaben, werden die Anforderungen erst ab 1. Januar 2011 "scharf gestellt".
Damit werde sichergestellt, dass die 2009 eingeführte Nachhaltigkeitszertifizierung nicht zu kurzfristigen Marktverwerfungen führe. Der aufwendige Aufbau wirksamer und anspruchsvoller Zertifizierungsstrukturen brauche Zeit.
Um die Verschiebung umzusetzen, ist allerdings die Zustimmung des Bundestages notwendig. Wie Bleser betonte, wird ein Bundestagsbeschluss in den nächsten Wochen angestrebt. Dieses Unterfangen wird nicht ganz einfach sein, denn sowohl die Biokraftstoffproduzenten wie auch die Anbieter von Ökostrom sind von den Regeln betroffen.
Für die Ökostromerzeuger, die beispielsweise Palmöl einsetzen, ist der Nachhaltigkeitsnachweis zum Erhalt des Bonus für nachwachsende Rohstoffe im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben. Biogas ist von den Vorschriften aber nicht betroffen. Die Biokraftstoffnachhaltigkeit ist in anderen Gesetzen geregelt.
In jedem Fall ändert sich für die Landwirte im Grunde nichts, denn die Ernte 2010 ist von den neuen Bestimmungen nach wie vor betroffen. So wies denn auch der Deutsche Bauernverband (DBV) darauf hin, dass die Selbsterklärungen von landwirtschaftlichen Erzeugern für die Biomasse auch weiterhin schon ab der Ernte 2010 erforderlich seien.