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Nachhaltigkeitsstandards zu erst beim Strom

Wegen der Probleme mit dem Biosprit-Gesetzentwurf hat sich die Regierung für ein zweigleisiges Vorgehen bei den Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards entschieden.

Lesezeit: 2 Minuten

Wegen der Probleme mit dem Biosprit-Gesetzentwurf hat sich die Regierung für ein zweigleisiges Vorgehen bei den Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards entschieden. Wie Bernd Dreher vom Bundesumweltministerium vergangene Woche beim Bioenergieforum des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auf der Grünen Woche erklärte, wird eine Nachhaltigkeitsverordnung für den Strombereich "wahrscheinlich vormarschieren", erklärte der Pressedienst Agra-Europe (AgE).


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Zur Begründung führte Dreher laut AgE unter anderem Zeitdruck an, denn mit einer Änderung des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist eine Übergangsfrist bis Ende dieses Jahres geschaffen worden. Dann müssen Betreiber von Blockheizkraftwerken Nachhaltigkeitszertifikate beibringen, wenn sie Palm- oder Sojaöl verbrennen und den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus) erhalten wollen. Dreher betonte aber auch, schon allein wegen der sehr genauen EU-Vorgaben seien sehr ähnliche inhaltliche Anforderungen in den jeweiligen Nachhaltigkeitsstandards zu erwarten.


Hintergrund dazu ist, dass die von der Bundesregierung angestrebte Änderung der Biokraftstoffquoten und der Biodieselbesteuerung nicht wie geplant vom Bundestag verabschiedet werden. Wie Regierungsvertreter vergangene Woche erklärten, ist der Gesetzentwurf von der EU-Kommission bis Mitte Oktober gestoppt worden (siehe unsere Meldung vom 26.01.2009 auf www.topagrar.com). Grund sind handelspolitische Bedenken wegen der im Entwurf enthaltenen Vorschrift, Palm- und Sojaöl bei Biokraftstoffquoten und Steuerermäßigung so lange unberücksichtigt zu lassen, bis deren nachhaltige Produktion nachgewiesen wird, teilt der Pressedienst Agra-Europe mit.

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