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Niedersachsen: Güllehandel muss gemeldet werden

Niedersachsen führt eine Meldepflicht für die Verbringung von Wirtschaftsdünger ein. Die Landesregierung in Hannover verabschiedete am Dienstag vergangener Woche die Verordnung über Meldpflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger, die am 1. Juli in Kraft tritt. Eine ähnliche Regelung hatte zuvor bereits Nordrhein-Westfalen erlassen.

Lesezeit: 1 Minuten

Niedersachsen führt eine Meldepflicht für den Handel von Wirtschaftsdünger ein. Die Landesregierung in Hannover verabschiedete am Dienstag vergangener Woche die Verordnung über Meldpflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger, die am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt. Eine ähnliche Regelung hatte zuvor bereits Nordrhein-Westfalen erlassen.


Der niedersächsischen Landesregierung zufolge wird mit der neuen Verordnung die Verteilung der in Niedersachsen anfallenden Wirtschaftsdünger wie beispielsweise Gülle, Gärreste und Hühnertrockenkot künftig elektronisch erfasst und kontrolliert. Die Verordnung schreibt eine Meldepflicht für Betriebe vor, die Wirtschaftsdünger abgeben oder transportieren; sie gilt auch für Wirtschaftsdünger, die zum Beispiel aus den Niederlanden nach Niedersachsen transportiert werden. Davon betroffen sind somit auch Biogasbetreiber, die beispielsweise Gülle von ihren Nachbarn zukaufen.


Die Meldungen sind in elektronischer Form halbjährlich an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu richten. Wer dagegen verstößt muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Die Regierung setzt darauf, dass die mit der Meldepflicht entstehende Transparenz zu einer Entlastung der Regionen mit Nährstoffüberschüssen führt.

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