Die Biodieselbranche setzt auf einen wieder wachsenden Markt für ihren Biodiesel. Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) verlangt sogar, künftig 30 % Biodiesel dem herkömmlichen Diesel beizumischen (B 30).
Für eine solche Beimischung in Lkw laufen auf europäischer Ebene bereits Normungsaktivitäten, die nun zügig vorangetrieben und abgeschlossen werden sollen. Der so in den Diesel wandernde Biokraftstoff soll laut dem Plädoyer der UFOP steuerermäßigt sein.
Die neue Sorte könnte der Mineralölindustrie auch helfen, die in Deutschland geltenden Biokraftstoff-Gesamtquote in Höhe von 6,25 % zu erfüllen. Dies würde bedeuten, dass Mineralölkonzerne sich Rechte auf Biodiesel bei kleineren Anbietern kaufen und diese auf ihre verpflichtende Biospritquote anrechnen lassen können. In solchen Fällen ist die Nachversteuerung des biogenen Treibstoffs notwendig. Diese Lösung ist deshalb auch für den Fiskus interessant.
In die B30-Beimischung sollen laut dem Vorstoß der UFOP nicht nur Methylester, sondern auch hydrierte Pflanzenöle (HVO) einfließen können. Solche Biokraftstoffe werden, anders als Biodiesel, nicht mit Methanol umgeestert, sondern unter Beteiligung von Wasserstoff direkt in den Ölraffinerien dem fossilen Sprit beigemengt. (AgE/ro)