Das Mitte 2020 in Betrieb gegangene Kohlekraftwerk Datteln IV des internationalen Energieunternehmens Uniper weist offenbar rechtliche Fehler bei der Planung auf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster urteilte am Donnerstag, dass der Bebauungsplan der Stadt Datteln ungültig ist, weil die Standortauswahl fehlerhaft gewesen sei.
Außerdem hätte der Regionalverband bei seiner Planung auch Alternativen wie beispielsweise die Errichtung eines Gaskraftwerks in Betracht ziehen müssen. Ein solches Gaskraftwerk stelle wesentlich geringere Anforderungen an den Raum und habe erheblich weniger Auswirkungen auf die Umwelt, hieß es. Geklagt hatte der BUND per Normenkontrollbeschwerde.
Das OVG stellt aber klar, dass das Kraftwerk weiter am Netz sein darf, das Urteil betreffe nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, sondern formale Aspekte des Planungsrechts. Der BUND sieht sich allerdings nun ermutigt, weiter gegen das Kraftwerk vorzugehen.
In einem zweiten Verfahren in Münster geht es um eben diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Bis dahin hoffen die Umweltschützer, dass die zuständige Bezirksregierung in Münster Datteln IV wegen dem aktuellen Urteil die Betriebsgenehmigung entzieht.
Zudem feiern die Klimaaktivisten die Entscheidung als "politische Klatsche" für den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten und Unions-Kanzlerkandidaten Armin Laschet, der sich für Datteln IV eingesetzt hatte. BUND-Vorsitzender Olaf Bandt spricht von einer politischen Fehlentscheidung: "Schon vor zwölf Jahren war klar, dass der Standort in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung ungeeignet ist. Doch statt die damalige Entscheidung des OVG zu akzeptieren, wurde ein neuer Bebauungsplan verabschiedet, ohne etwas an dem problematischen Standort zu ändern. Datteln IV ist zudem gegen die Empfehlung der Kohle-Kommission und trotz starker öffentlicher Proteste im Frühjahr 2020 ans Netz gegangen", so der Umweltschützer.