Das Bundesumweltministerium hat sich in die aktuelle Diskussion um den Einsatz von Palmöl in Blockheizkraftwerken eingeschaltet. In einer Pressemeldung weist es darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2009 für Strom aus Palmöl wie bisher auch Anspruch auf die Grundvergütung (§ 27 EEG 2009) und ggf. auf den Kraft-Wärme-Kopplungs-Bonus besteht.
Der Anspruch auf den so genannten Nawaro-Bonus wird beim Einsatz von Palmöl an die Erfüllung der Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnung (Verordnung nach § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009) geknüpft. Die Nachhaltigkeitsverordnung wird Vorgaben der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen. Das Bundesumweltministerium rechnet damit, dass diese Vorgaben noch in diesem Jahr vorliegen werden und dann zügig in nationales Recht umgesetzt werden können.
Das Bundesumweltministerium arbeitet daran, diese Verordnung so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. Dennoch ist bereits absehbar, dass am 1. Januar 2009 zum Inkrafttreten des EEG 2009 die Verordnung noch nicht vorliegen wird. Bis zum Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsverordnung besteht deshalb kein Anspruch auf den Nawaro-Bonus. Inwieweit nach Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsordnung zertifiziertes Palmöl angeboten wird und zu welchem Preis dies geschieht, darüber kann gegenwärtig nur spekuliert werden.
Der Einsatz nicht nachhaltig erzeugten Palmöls entspricht nicht den Zielen des EEG. Schon nach der derzeit geltenden Rechtslage (EEG 2004) ist nach Auffassung des Bundesumweltministeriums die Herkunft beim Einsatz in EEG-Anlagen i.d.R. nicht mehr nachweisbar. Damit ist auch das Vorliegen der Voraussetzungen für den Anspruch auf den Nawaro-Bonus für den Anlagenbetreiber praktisch nicht zu erbringen. Das Bundesumweltministerium hat deshalb frühzeitig vor den wirtschaftlichen Risiken beim Einsatz von Palmöl in EEG-Anlagen gewarnt.
Um den Nawaro-Bonus auch nach Inkrafttreten des neugefassten EEG bis zum Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsverordnung beanspruchen zu können, besteht für die Betreiber von Pflanzenöl-BHKWs die Möglichkeit, andere Pflanzenöle (mit Ausnahme von Sojaöl) in EEG-Anlagen einzusetzen. Für den Fall, dass eine Nachhaltigkeitsregelung auf europäischer Ebene wider Erwarten nicht zustande kommen sollte, wird die Bundesregierung eine nationale Nachhaltigkeitsverordnung beschließen. Damit wird es auf jeden Fall noch im Jahr 2009 eine verbindliche Regelung zu Nachhaltigkeitskriterien geben."