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Politik plant Auflagen für Biogasmais

Die Bundesregierung diskutiert derzeit über eine Nachhaltigkeitsverordnung für Energiepflanzen, berichtet Johannes Röring, CDU-Bundestagsabgeordneter aus dem Landkreis Borken. Damit wolle die Regierung ihrem Recht nachkommen, das neugefasste Erneuerbare-Energien-Gesetz mit bestimmten Verordnungen zu konkretisieren.

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Die Bundesregierung diskutiert derzeit über eine Nachhaltigkeitsverordnung für Energiepflanzen, berichtet Johannes Röring, CDU-Bundestagsabgeordneter aus dem Landkreis Borken. Damit wolle die Regierung ihrem Recht nachkommen, das neugefasste Erneuerbare-Energien-Gesetz mit bestimmten Verordnungen zu konkretisieren.


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Wie Röring auf einer Energiepflanzentagung an der Fachhochschule Soest mitteilte, sei dabei im Gespräch, das Anlagenbetreiber künftig einen Ausgleich zu den weggefallenen Stilllegungsflächen schaffen sollen.


Desweiteren diskutierten die Parlamentarier über den Zwang zu mindestens vier Fruchtarten pro Betrieb, maximal 30 % Mais in der Fruchtfolge oder die Verbreiterung von Gewässerrandstreifen. Röring, der selbst einen Schweinemaststall und eine Biogasanlage betreibt, meinte dazu: "Wir sind dagegen, das Nahrungs- und Energiepflanzen getrennt betrachtet werden. Für Energiepflanzen müssen unserer Meinung nach die gleichen Auflagen nach Cross Compliance gelten, die absolut ausreichend sind."


Jedoch warnte er die anwesenden Betreiber von Biogasanlagen, dass sich die Diskussion um Biogasmais noch verschärfen könnte. Zwar werde Mais wegen der günstigen Kosten und der hohen Energieausbeute seine dominierende Stellung beim Biogas behalten. Aber die Betreiber müssten je nach Standort weitere Früchte wie beispielsweise Zuckerrüben für die Biogasanlage erschließen und so den Rohstoffmix erweitern.

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