Zu dem gestern beschlossenen Entwurf für die Kürzung der Solarstromvergütung gibt es geteilte Meinungen unter Politikern und Verbänden.
Die FDP-Bundestagsfraktion bezeichnete die Pläne als "Tragfähigen Kompromiss", der das Wachstum der Solarenergie nicht gefährde. Denn die Regierung wolle zwar die Vergütungen absenken, aber das Ausbauziel für Solarstrom erhöhen. Bei den Freiflächenanlagen sei die gefundene Lösung ein klassischer Kompromiss. Den Ausschluss von Ackerflächen aus der Förderung erfolgte auf Druck der Union. Im Gegenzug habe die FDP erreicht, dass Gewerbegebiete und Flächen an Fernstraßen und Schienenwegen neu in die Förderung kommen.
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auch künftig eine Möglichkeit zum Zuerwerb für Landwirte bleiben - gerade auch bei Dachanlagen. Bereits begonnene Investitionsvorhaben könnten durch die vom DBV geforderte Verschiebung der Kürzung auf den 1. Juli 2010 noch wie kalkuliert zu den bestehenden Bedingungen umgesetzt werden. Laut Konjunkturbarometer Agrar wollen die deutschen Bauern im ersten Halbjahr 2010 etwa drei Milliarden Euro in Photovoltaikanlagen investieren.Verwundert ist der DBV über das Verbot von Freiflächen auf Ackerflächen, das deutlich über das hinausgehe, was der Verband gefordert habe.
Die Solarbranche dagegen fordert die Politik auf, im jetzt folgenden parlamentarischen Prozess die Gesetzesnovelle dringend nachzubessern und die Höhe der zusätzlich geplanten Förderkürzungen zu halbieren. Auch gegen das Ackerflächenverbot richtet sich die Kritik: "Hier wird ein tragendes und hoch effizientes Marktsegment der Photovoltaik zerstört", äußert Geschäftsführer Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Solarwirtschaft. Statt landwirtschaftliche Flächen ganz von der Solarförderung auszuschließen, solle es z.B. eine Vorrangprüfung im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen geben. So könnten im Einzelfall auftretende Nutzungskonkurrenzen vermieden werden.
Die ostdeutschen Bundesländer wehren sich dagegen, dass der Bundesrat und damit die Länder am Gesetzgebungsverfahren nicht beteiligt werden sollen. Mecklenburg-Vorpommern wird deshalb am Freitag im Bundesrat einen Antrag einbringen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen möglichen Spielraum für zusätzliche Vergütungsabsenkungen bei der Solarförderung nicht ohne Abstimmung mit den Ländern und nicht zu Lasten bereits geplanter oder errichteter Anlagen vorzusehen.
Kritik auch von anderen Ländern: Berlin und Brandenburg hatten gemeinsam mit anderen ostdeutschen Bundesländern eine Initiative Thüringens mitgetragen, die Absenkung der Solarförderung auf neun Prozent zu begrenzen. Die erneuten Kürzungen würden Wachstum und Beschäftigung in der Solarindustrie gefährden: 20.000 in den vergangenen Jahren entstandene Arbeitsplätze im Handwerk und mehrere zehntausend Arbeitsplätze in der Photovoltaik-Industrie vor allem in den neuen Bundesländern.