Das Bundesumweltministerium hat gestern einen inoffiziellen Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Damit gibt es bereits zwölf Tage nach Erscheinen des EEG-Erfahrungsberichtes einen ersten Gesetzesentwurf.
Der Referentenentwurf, der der top agrar-Redaktion vorliegt, entspricht bezüglich der Vergütungshöhe für Biogasanlagen den Vorschlägen aus dem Erfahrungsbericht. Die wichtigsten Änderungen im Biogasbereich:
- Vereinfachung des Boni-Systems,
- Geringere Vergütung
- Begrenzung des Anbaus von Energiemais und -getreide
- Stärkere Förderung von Gülle und Gras
- Wärmenutzungspflicht, Abschaffung des KWK-Bonus
- Mehr Geld für Biomethananlagen
- Mehr Geld für Bioabfallanlagen
- Weniger Güllebonus für Altanlagen
- Neue Prämien (Kapazitätsprämie, Marktprämie)
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch vor der Sommerpause zu novellieren und damit
den Branchenakteuren einen zeitlichen Vorlauf vor dem In-Kraft-Treten am 1. Januar 2012
zu verschaffen. Der gestern veröffentlichte Gesetzentwurf enthält nach Ansicht des Verbandes sinnvolle Verbesserungsvorschläge, bedürfe allerdings im Detail noch dringender Überarbeitung.
Absolutes K.O.-Kriterium für neue Biogasanlagen, egal welcher Größe, wäre der im EEG-
Referentenentwurf vorgeschlagene Mindestwärmenutzungsgrad von 60 Prozent. „Zwar ist
die verstärkte Nutzung der erneuerbaren Wärme aus Biogasanlagen ausdrückliches Ziel des
Fachverbandes und der Biogasbranche insgesamt“, erklärt Dr. Claudius da Costa Gomez,
Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. „Jedoch würde keine Bank noch eine
Finanzierung bewilligen, wenn bei Unterschreitung des 60 Prozent Kriteriums der
Vergütungsverlust droht. Was macht der Anlagenbetreiber in einem milden Winter oder wenn
ihm ein Wärmeabnehmer wegbricht?“ fragt da Costa Gomez. Eine derartige Vorgabe würde
den Betreiber darüber hinaus gegenüber seinem Wärmeabnehmer erpressbar machen. Der
Fachverband Biogas fordert daher den Weiterbestand des KWK-Bonus, der sich in seiner
jetzigen Form mit der Kontrolle durch die Umweltgutachter bewährt hat.
Sehr kritisch beurteilt der Fachverband Biogas die empfohlene Halbierung des Güllebonus
für Altanlagen. „Dieser Vorschlag gefährdet nicht nur all jene Betreiber, die in den
vergangenen zwei Jahren Investitionen getätigt haben, um den Güllebonus in Anspruch
nehmen zu können“, warnt da Costa Gomez, „eine derartige Änderung wäre darüber hinaus
ein Eingriff in den Bestandsschutz und würde nach der Diskussion um den § 19 im EEG
2009 erneut zu einer Verunsicherung der gesamten Branche führen.“ Daher drängt der
Fachverband Biogas entschieden darauf, den Vertrauensschutz zu gewährleisten und
keinerlei Kürzungen bei Altanlagen vorzunehmen.
Parlamentes zu verändern, dass eine der wichtigsten Säulen des EEG gefährdet ist: die
Investitionssicherheit.
Bei der Vergütung von biogenen Reststoffen darf es nach Ansicht des Fachverbandes keine Unterscheidung zwischen Alt-und Neuanlagen geben. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht hier eine Besserstellung von neuen Biogasanlagen vor, was zu einer Benachteiligung bestehender Abfallanlagen führen würde, weil diesen ca. 800 Anlagen die Einsatzstoffe verloren gingen. Der Fachverband Biogas sieht keinen Grund für eine Erhöhung der Vergütungen für Abfallstoffe in neuen Abfallbiogasanlagen.
Grundsätzlich erkennt der Fachverband in dem vorliegenden Gesetzentwurf eine maßgebliche Bevorteilung von Großanlagen gegenüber standortangepassten kleineren und mittleren Anlagen. Nach Berechnung des Verbandes erhielte eine drei Megawatt-Anlage mit dem EEG 2012 rund 600.000 Euro mehr im Jahr als im EEG 2009 mit Güllebonus. „Dabei sind es gerade die kleineren, standortangepassten Anlagen, die bei der Bevölkerung auf hohe Zustimmung stoßen“, betont da Costa Gomez.
Der Gesetzentwurf erwecke den Eindruck, dass die Bundesregierung die Erneuerbaren Energien in Zukunft in den Händen der großen Energieversorger sehen will. Wenn sie die Energiewende ernst nimmt, sollte sie jetzt die Weichen für eine zukunftsfähige, dezentrale und bürgernahe Strom- und Wärmeversorgung stellen. Der aktuelle Gesetzentwurf trägt zu diesem Ziel wenig bei. Das Parlament habe hier noch kräftig nachzubessern.