In der Schweiz ist Bioethanol ab dem 01. Juli dieses Jahres von der Mineroelsteuer befreit.
Geichzeitig führt die schweizer Regierung ökologisch und soziale Kriterien für den Import von Ethanol aus Drittstaaten ein. Damit soll verhindert werden, dass der Biokraftstoff aus Regionen stammt, in denen für den Abau von Energiepflanzen für die Ethanolproduktion Regenwaelder zerstört werden. Unter anderem muss künftig eindeutige zurückverfolgt werden können, woher das Importprodukt stammt.
Derzeit wird Bioethanol in der Schweiz aus landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Abfaellen gewonnen. Mit dem Wegfall der Mineralölsteuer dürfte der Import von Ethanol deutlich zunehmen.