Die Kohlendioxid-Bilanz von Biodiesel aus Palmöl, Soja oder Raps schneidet in einer aktuellen Studie schlechter ab als die von Bioethanol aus Getreide bzw. Zuckerrüben. Die Ergebnisse sind umstritten.
Im Auftrag der Europäischen Union haben die Forscher des Internationalen Instituts für Angewandte Systemanalyse (IIASA) sowie der auf erneuerbare Energien spezialisierten Beratungsunternehmen Ecofys und E4tech die Treibhausgaseffekt der Biokraftstoffe berechnet. Danach kommt Biodiesel aus Palmöl auf einen Wert von 231 g CO2 pro Megajoule (MJ), Biodiesel aus Soja auf 150 g CO2/MJ und Biodiesel aus Raps auf 65 g CO2/MJ. Im Vergleich dazu schneidet Bioethanol aus Getreide oder Zuckerrüben besser ab. Hier liegen die Emissionen für die verschiedenen Rohstoffe jeweils unterhalb von 40 g CO2/MJ.
Undurchsichtige Studie
Bei der Biokraftstoffwirtschaft in Deutschland und Europa rief die Studie gemischte Reaktionen hervor. Aus Sicht der Europäischen Biodieselvereinigung (EBB) lassen die Forscher es an Transparenz mangeln. Das zugrunde gelegte Modell mit der Fachbezeichnung „Globiom“ sei weder veröffentlicht noch einer anonymen wissenschaftlichen Bewertung durch andere Akademiker, einer sogenannten Peer Review, unterzogen worden. Die EBB zweifelt die Ergebnisse an und verweist darauf, dass die Kalifornische Behörde für Luftreinhaltung (CARB) im September 2015 zu einer deutlich günstigeren Einschätzung von Biodiesel gekommen sei. Ausdrücklich begrüßt wurde die für die EU-Kommission erstellte Studie hingegen von der Europäischen Bioethanolvereinigung (ePure). Die Haupterkenntnisse bestätigten die Umweltverträglichkeit und die hohen Nettoemissionseinsparungen von europäischem Bioethanol. Die politischen Entscheidungsträger sollten die Ergebnisse studieren und als Richtschnur heranziehen, um jene Biokraftstoffe zu identifizieren, die in Europa nach 2020 weiter gefördert werden sollten.
Für Rechtsvorschriften ungeeignet
Deutlich kritischer als die EU-Dachorganisation äußerte sich der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe). Die Studie sei im Ergebnis nicht als Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen geeignet, monierte BDBe-Geschäftsführer Dietrich Klein am Dienstag vergangener Woche in Berlin. Die in dem Bericht enthaltenen Werte für indirekte Landnutzungsänderungen (iLUC) könnten wegen gravierender Unsicherheiten und fehlender Überprüfbarkeit in der Realität nicht als Basis für Rechtsvorschriften dienen. „Ein positives Ergebnis des Berichts ist die Erkenntnis, dass eine Relevanz der iLUC-Theorie offensichtlich nicht belegt werden kann“, so Klein. Das Globiom-Modell unterscheide sich in einigen Punkten von zuvor für andere Studien entwickelten Modellen. Abweichungen von vorherigen Modellergebnissen wertet Klein als klare Indizien für hohe Unsicherheitsfaktoren.