Auf die Unfallgefahr beim Freiräumen schneebedeckter Dächer und Photovoltaik -anlagen hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hingewiesen. Um die Anlagen unfallfrei zu räumen, empfahl die SVLFG: Wägen Sie zunächst ab, ob sich das Räumen in der ohnehin ertragsschwachen Zeit überhaupt lohnt.
Anlagen auf steil geneigten Dächern müssten zudem in der Regel nicht vom Schnee befreit werden. Außerdem gebe es Vorrichtungen, die die Photovoltaikanlage durch Stromeinspeisung schneefrei hielten und so das Räumen entbehrlich machten.
Sollte das Räumen nicht vermeidbar sein, solle man auf einen sicheren Arbeitsplatz achten, beispielsweise ein sicheren Arbeitskorb am Traktor, ein Hubarbeitskorb oder vom Boden aus, so die Sozialversicherung. Mit dem geeigneten Werkzeug an einer Teleskopstange würden meistens alle Anlagenbereiche erreicht. Flach geneigte Dächer dürften nur betreten werden, wenn sie durchtrittssicher seien, betonte die SVLFG. Dacheindeckungen, zum Beispiel aus Faserzementwellplatten oder Trapezblechen, seien nicht durchtrittssicher und besonders Lichtplatten durch den Schnee nicht zu erkennen. Weiterhin müssten geeignete Absturzsicherungen vorgenommen werden, beispielsweise durch Dachfanggerüste.