Die Klimaschutzgesetze werden in Deutschland bisher kaum auf Landesebene umgesetzt und kontrolliert. Das hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei einer Umfrage in den 16 Bundesländern festgestellt.
Für das seit anderthalb Jahren geltende Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmG) sei vielfach noch keine Vollzugsbehörde benannt worden und die Einhaltung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) werde kaum kontrolliert, kritisierte die DUH vergangenen Montag vor Journalisten in Berlin.
Bisher haben nur Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und das Saarland eigenen Angaben zufolge Landesgesetze und Durchführungsverordnungen zum EEWärmeG geschaffen.
"Die mangelnde Kontrolle hat System und dieses System trägt maßgeblich dazu bei, dass Deutschland seine Klimaschutzziele nicht erreichen wird", sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Der Staat kümmere sich nicht um die Einhaltung der Klimaschutzgesetze. Den entstandenen Freiraum nutzten Teile von Industrie und Gesellschaft, um Klima- und Umweltschutz auszuhebeln.
Das EEWärmeG schreibt für Neubauten den anteiligen Einsatz von erneuerbarer Energie zur Deckung des Wärmebedarfs verpflichtend vor. Für die einzelnen Energieträger wurden unterschiedlich hohe Mindestquoten festgesetzt: Für Solarenergie etwa 15 %, für Biogas 30 % sowie für Holz und Pflanzenöl mindestens 50 %.
Die Regierung hat sich im Koalitionsvertrag bis 2020 zu einer Minderung der deutschen Treibhausgasemissionen um 40 % und bis 2050 um mindestens 80 % verpflichtet. "Dieses Ziel wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch und gerade wegen bestehender Vollzugsdefizite im Bereich des Klimaschutzrechts deutlich verfehlt werden", sagte die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Dr. Cornelia Ziehm.