Aus Niedersachsen als größter deutscher Biogasregion kommt ernstzunehmender Widerstand, Auflagen zum Anbau nachwachsender Rohstoffe in die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aufzunehmen. Solche Auflagen befürwortet das Bundesumweltministerium in seinen bekanntgewordenen Eckpunkten zu den angestrebten Neuerungen mit einer Obergrenze von 60 % für den Einsatz von Mais und Getreidekorn.
Bei einer Veranstaltung des Biogasrates in Berlin wandte sich der Biogasexperte des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, Dr. Gerd Höher, am vergangenen Donnerstag dagegen, den Maisanbau im EEG zu regeln. Er glaube nicht, so Höher, dass man damit Probleme lösen werde. „Wir werden uns entsprechend positionieren“, kündigte der einflussreiche Experte aus Niedersachsen an, der für den Vorstoß der Landesregierung in Hannover warb, zu einer Vereinheitlichung der Vergütung und einer verpflichtenden Wärmenutzung der Biogasanlagen im EEG zu kommen. Beide Ansätze finden sich in den Papieren des Bundesumweltministeriums wieder.
Höher setzt große Hoffnungen auf weitere Effizienzsteigerungen bei der Biogasproduktion. So sind nach seiner Darstellung pro Megawatt (MW) Biogasanlagenleistung mittlerweile weniger als 400 ha notwendig. Er geht von Effizienzsteigerungen in einer Größenordnung von 3 % bis 4 % pro Jahr aus, womit im Jahr 2015 nur noch 360 ha bis 370 ha pro MW benötigt würden. Die Biogasproduktion könne damit auch ohne gleichzeitiges intensives Flächenwachstum ausgedehnt werden. Aus Sicht der Landwirtschaft bietet Biogas für ihn im Vergleich zu Biokraftstoffen als derzeit flächenmäßig wichtigster Bioenergie im Agrarsektor den Vorteil einer hohen Wertschöpfung auf den Höfen. Selbst die großen Anlagen von E.ON seien noch sehr dezentral und schüfen regionale Wertschöpfung, so Höher bei der Tagung des Biogasrates. (AgE)