In einem Nutzgeflügelbestand im Marktgebiet von Regenstauf mit rund 60.000 Tieren ist ein Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden, den das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 24. Mai amtlich bestätigt hat.
Die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) hat unmittelbar die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergriffen, teilt der Kreis mit. Der Betrieb wurde umgehend gesperrt und die Vorbereitungen für die erforderliche tierschutzgerechte Tötung des betroffenen Bestandes getroffen.
Landratsamt legt Schutz- und Überwachungszone fest
Im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb hat das Landratsamt eine Schutzzone festgelegt. Diese umfasst im Gemeindebereich von Regenstauf folgende Ortsteile: Wöhrhof, Diesenbach, Karlstein, Kleinramspau, Steinsberg, Fidelhof, Fronau, Hagenau, Schneitweg, Medersbach, Regenstauf, Stadel, Ramspau, Münchsried und Kleeberg.
Das Landratsamt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Außerdem wurde im Umkreis von zehn Kilometern eine Überwachungszone festgelegt. Diese betrifft die Gemeinden Bernhardswald, Holzheim, Lappersodrf, Regenstauf, Wenzenbach und Zeitlarn.
Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote. Weiterhin gilt eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den in der Schutz- und Überwachungszone geltenden Anordnungen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese wurde auf der Homepage des Landkreises Regensburg hinterlegt.
Meldepflicht auch für private Geflügelhalter
Das Landratsamt möchte noch einmal daran erinnern, dass bereits seit November 2022 (Allgemeinverfügung vom 25.11.2022) landkreisweit ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gilt. Zudem gilt seitdem im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel (Gartenvögel sind hier nicht gemeint).