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Jetzt wird investiert

Das gibt Planungssicherheit: Geflügelhalter loben Koalitionsvertrag

Die Geflügelhalter wollen verlässliche Investitionsbedingungen, um Tierwohl, Versorgungssicherheit und Klimaschutz zusammenzubringen. Hier setze der Koalitionsvertrag korrekt an, sagt der ZDG.

Lesezeit: 2 Minuten

"Die im neuen Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben bieten der Geflügelwirtschaft Rückenwind in unsicheren Zeiten", sagt Hans-Peter Goldnick, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Besonders begrüßt der Verband die zugesicherte Bestandssicherheit für Tierwohlställe und die geplanten Entbürokratisierungen beim Stallbau und Tierartenwechsel.

Goldnick betont: "Wir brauchen verlässliche Investitionsbedingungen, um Tierwohl, Versorgungssicherheit und Klimaschutz zusammenzubringen. Hier setzt der Koalitionsvertrag an den richtigen Stellschrauben an." Gleichzeitig mahnt der ZDG faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel an: "Unsere Erzeuger stehen im globalen Wettbewerb. Deshalb müssen Importstandards mit den heimischen Vorgaben harmonisiert werden. Die vorgesehenen Spiegelklauseln werten wir als erstes positives Signal."

Große Unsicherheit durch Trumps Zollkrieg

Angesichts der jüngsten Zollankündigungen der USA gegenüber zentralen Exportpartnern wächst der Druck aber auf international verflochtene Branchen – auch in der Ernährungs- und Geflügelwirtschaft.

Und ein überproportionaler Anstieg der Lohnkosten auf 15 € je Stunde bis 2026 würde in dieser Zeit gerade kleine und mittelständische Betriebe in strukturschwachen Regionen hart treffen. „Es ist richtig, dass auch weiterhin die Mindestlohnkommission über den gesetzlichen Mindestlohn berät und eine Empfehlung ausspricht. Ein per Gesetz festgeschriebener Mindestlohn von 15 € ab 2026 wäre ein falsches Signal", so Goldnick.

Für zentral hält er, dass die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Gesamtabwägung zwingend vorgenommen wird. "Sofern das ausstehende Urteil zur EU-Mindestlohnrichtlinie die bestehende europarechtliche Grundlage grundsätzlich in Frage stellt, muss insbesondere der Orientierungswert von 60 % des Bruttomedianlohns auf den Prüfstand,“ sagt der Präsident.

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