Auf dem Eierkarton eines Hühnerhofes warb ein Landwirt für Eier von seinem Hof aus Bodenhaltung mit überdachtem Auslauf. Kunden, die die Packungen in einem REWE Supermarkt erwarben, bemerkten erst danach, dass die Eier nicht von besagtem Hof stammten, sondern von einem Betrieb in 100 Kilometer Entfernung, berichtet das Portal onlineurteile.de.
Die Käufer beschwerten sich bei der Verbraucherzentrale über Irreführung, schließlich hätten sie die Eier wegen des vermeintlich kurzen Transportwegs gekauft und weil sie speziell heimische Landwirte unterstützen wollten.
Zunächst scheiterte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit ihrer Unterlassungsklage. Denn das Landgericht Stuttgart sah hier keine Täuschung der Verbraucher: Letztlich sei dem Kunden ein Transportweg von über 100 Kilometern egal. Doch das Oberlandesgericht Stuttgart schätzte die Kunden anders ein und gab den Verbraucherschützern Recht (2 U 145/18).
Bei ihrer Kaufentscheidung legten Verbraucher heutzutage auch Wert auf Informationen über die Herkunft des Produkts und die Transportwege. Wer Eier in einem Eierkarton mit Reklame für einen regionalen Hof vermarkte, erwecke beim Käufer natürlich den Eindruck, es handle sich um Eier von diesem Erzeuger, zitiert Onlineurteile.
Wenn das nicht zutreffe, sei es irreführend, die Eier mit so einer Aufmachung zu verkaufen. Wer auf dem Karton für Eier eines bestimmten Hofes Reklame mache, müsse auch dafür sorgen, dass die Eier tatsächlich von Legehennen dieses Betriebs stammten.