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Geschlechtsbestimmung im Ei

Firma Lohmann warnt vor Scheindebatte um Kükentöten

Alle Geschlechtsbestimmungsverfahren kommen erst in der zweiten Hälfte der Brut zur Anwendung. Kein Verfahren ist dazu geeignet, ausschließlich in der ersten Hälfte der Brut angewendet zu werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Lohmann Deutschland ist nach eigener Aussage das einzige Unternehmen in Deutschland, das sämtliche Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei in seinen Brütereien anwendet. Nun richtet sich die Firma aus Ankum mit einem Appell an Landwirtschaftsminister Cem Özdemir.

So würden alle in Deutschland angewendeten Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei heute in der Praxis erst in der zweiten Hälfte der Brut, also nach Tag 10, eingesetzt. Das Verfahren "Cheggy“ bestimmt das Geschlecht am 13. Bruttag, die flüssigkeitsbasierten Verfahren wie „Seleggt“ zwischen dem 10. und 13. Tag. Aufgrund des geringen Durchsatzes der flüssigkeitsbasierten Verfahren und der Praxisanforderungen in der Brüterei sei damit kein Verfahren heute dazu geeignet, ausschließlich in der ersten Hälfte der Brut angewendet zu werden, beklagt Geschäftsführer Tobias Ferling.

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Konsequenz aus Verschärfung wäre Stopp des Einsatzes

Er kritisiert das fehlende Praxiswissen in der OKT-Diskussion (Ohne Küken Töten). „In der Praxis der Brüterei in Deutschland werden heute zwei Verfahren eingesetzt. Diese haben technologisch Vor- und Nachteile.

Verfahren bis zum 10. Tag würden praktisch nicht angewendet, da der geringe Durchsatz und die mangelnde Geschwindigkeit der flüssigkeitsbasierten Verfahren (wie z.B.Seleggt) es nicht zulässt, das Geschlecht einer durchschnittlichen Kükenherde an einem Tag zu bestimmen. In der Praxis werde das Verfahren deshalb regelmäßig zwischen Tag 10 und Tag 13 angewendet, berichtet der Manager.

Sollte es zu der geplanten Verschärfung des Gesetzes oder einer Änderung kommen, welche nur noch Verfahren in der ersten Hälfte der Brut (bis Tag 10) erlaubt, so kündigt Lohmann an, die aktuell eingesetzten Verfahren nicht mehr anzuwenden. „Dann müssen wir zu 100 % auf die Bruderhahnaufzucht setzen, da dies der einzige Weg ist, gesetzeskonform zu arbeiten.“

Lohmann arbeitet an weiterem Verfahren

Gleichzeitig setzt Lohmann auf innovative technologische Lösungen: Verschiedene Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im ersten Drittel der Brut sind heute in der Entwicklungs- und Erprobungsphase. So wird beispielsweise in der Brüterei von Lohmann in Dorum aktuell ein solches Verfahren getestet und zur Praxisreife weiterentwickelt.

Auch wenn diese früheren Bestimmungsverfahren bis Ende 2023 voraussichtlich noch nicht praxisreif sein werden, so zeigt sich das Unternehmen zuversichtlich, dass die technische Entwicklung ein frühes Verfahren in den nächsten Jahren ermöglichen wird.

„Bis diese Verfahren marktreif sind, braucht es eine 2 jährige Verlängerung der aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland und keine erneute praxisferne Diskussion über den Tag der Geschlechtsbestimmung“, fordert Ferling.

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