Im Land Brandenburg wurden bisher vier Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt und vom nationalen Referenzlabor FLI bestätigt, zwei Fälle im Landkreis Prignitz (Mäusebussard, Saatgans), ein Fall im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Kranich) und ein Fall im Landkreis Havelland (Graugans). Hausgeflügelbestände sind bislang nicht betroffen.
Unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung des FLI und in Abstimmung mit den Landkreisen ordnet Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer deshalb die risikoorientierte Stallpflicht und weitere Schutzmaßnahmen für Hausgeflügel an. "Der Erlass gilt für ausgewiesene Risikogebiete wie sogenannte Ramsar-Gebiete, Feuchtgebiete oder Uferflächen, in denen Wildvögel üblicherweise rasten. Klar ist allerdings auch: die Stallpflicht ist kein Allheilmittel, darum bitte ich Tierhalter zusätzlich um verstärkte Vorsicht und Aufmerksamkeit“, so Heyer-Stuffer.
Mit dem Erlass ist in den Landkreisen und kreisfreien Städten unverzüglich in ausgewiesenen Risikogebieten die Aufstallung von Geflügel anzuordnen. Das Aufstallungsgebot soll ab dem 13. Dezember 2020 gelten:
- in einem Randstreifen von mindestens 1 km um Ramsar-Gebiete (ausgewiesene Feuchtgebiete) und weitere Wildvogeleinstandsgebiete, in denen ein erhöhtes Wildvogelaufkommen festgestellt wird. Diese Gebiete werden durch die Amtstierärzte in Abstimmung mit den unteren Umwelt- bzw. Naturschutzbehörden festgelegt.
- in definierten Gebieten, in denen besonders viel Nutzgeflügel gehalten wird.
Das Ministerium weist erneut auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hin, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Geflügelpest in Hessen bestätigt
Sorge auch in Hessen: Der dortige Landesbetrieb Hessisches Landeslabor hat bei fünf Höckerschwänen den Ausbruch der Geflügelpest nachgewiesen. DAs FLI hat diesen Nachweis am Freitag bestätigt. Die Tiere wurden zuvor im Schutzgebiet Vogelsbergteiche in Freiensteinau tot aufgefunden.
In den wenigen, kleinen Geflügelhaltungen im Umkreis von einem Kilometer rund um den Fundort wurde die Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen kontrolliert. Eine Unterbringung des Geflügels in geschlossenen Ställen zum Schutz vor dem Virus wird empfohlen. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht erforderlich.
„Geflügelhalter können sich durch die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen vor dem Eintrag des Virus in ihre Geflügelhaltung schützen. Ich appelliere noch einmal eindringlich an alle hessischen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, insbesondere an jene mit Freiland- und Auslaufhaltung: Halten Sie die Sicherheitsmaßnahmen strikt ein. Nur so kann der Kontakt der eigenen Tiere mit möglicherweise infizierten Wildvögeln verhindert werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten zudem immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden“, erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz.