In einem Putenmastbetrieb bei Dömitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt ein neuer Fall der Geflügelpest vor. Die Ergebnisse des Referenzlabors haben den Verdacht bestätigt. In dem betroffenen Betrieb befinden sich etwa 20.000 Puten. Zur Eindämmung des für Wild- und Hausgeflügel hoch ansteckenden Geflügelpest-Virus müssen alle dort gehaltenen Puten getötet werden.
Laut Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zeigen die erneut auftretenden Fälle der Geflügelpest sehr deutlich, dass diese Seuche noch nicht gebannt ist. Man dürfe das Geschehen daher keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern müsse in den Betrieben und Hobbyhaltungen für höchste Biosicherheit sorgen. "Ich weiß, das ist für Tier und Mensch schwer, aber anders geht es leider nicht. Und seine Tiere im Falle des Eintrags töten zu müssen, wünsche ich auch niemandem. Jeder Fall ist für einen Halter eine kleine Tragödie und sowas wollen wir verhindern“, so Backhaus.
Er ruft die Halter auf, das Geflügel aufmerksam zu beobachten. Wenn Tiere krank scheinen oder sich auffällig verhalten, sollte man sofort das zuständige Veterinäramt informieren. Kontakte des Hausbestandes mit Wildvögeln müssten effektiv unterbunden werden. Das betrifft insbesondere auch Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen.
In Risikogebieten des Landkreises Ludwigslust-Parchim darf Geflügel bereits seit November vergangenen Jahres nicht mehr ungeschützt im Freien gehalten werden. Eine entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest vom Typ H5 in Risikogebieten hat der Landkreis erlassen.