In Mecklenburg-Vorpommern haben sich am Freitag Landkreise und das Landwirtschaftsministerium auf das weitere Vorgehen in der aktuellen Geflügelpest-Situation verständigt. Demnach wird es zunächst keine landesweite Pflicht zur Aufstallung von Hausgeflügel geben.
„Die Landkreise haben ihre Risikoanalysen vorgelegt und damit ermöglicht, dass wir ein „risikobasiertes System“ installieren können. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich bei den Landkreisen und ihren Veterinärämtern“, sagt Agrarminister Dr. Till Backhaus.
Zunächst werden die Aufstallungen also, wie am Wochenanfang beschlossen und seit Mittwoch umgesetzt, aufrechterhalten. Das schafft laut Backhaus Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Geflügelhalter.
„Derzeit haben wir eine etwas beruhigte Situation, es sind keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest in Haltungsbetrieben zu verzeichnen. Die Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts warnen uns aber, dass die Ruhe trügerisch sein kann. Das Phänomen, dass Wildenten für das Monitoring gesund erlegt werden, sich dann aber doch in einem nicht unerheblichen Umfang als Virus-positiv erweisen, ist in dieser Weise neu. Es besteht die Möglichkeit, dass das Wassergeflügel und hier insbesondere die Wildenten ein stilles Virus-Reservoir darstellen und damit als dauerhafte Virusverbreiter in Erscheinung treten. Wir werden das sehr genau im Blick behalten müssen,“ so Backhaus weiter.
Der Politiker appellierte nochmals eindringlich an die Geflügelhalter, alles dafür zu tun, eine Einschleppung des Virus in die Bestände zu vermeiden und die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin hoch zu halten. Die Tierhalter, die ihr Geflügel noch nicht bei den Veterinärämtern und der Tierseuchenkasse angemeldet haben, bittet Backhaus dies umgehend nachzuholen.