Im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es einen Geflügelpest-Verdachtsfall im Bereich der Stadt Bad Bentheim, hier in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze. Betroffen ist eine Legehennenhaltung mit rd. 86.000 Tieren, informiert der Verband NGW-Niedersächsische Geflügelwirtschaft.
Das Landeslabor des LAVES hat das AI-Virus H7 nachgewiesen. Das Ergebnis des FLI über den Serotyp steht noch aus. Der betroffene Tierbestand wurde am Montag tierschutzgerecht getötet. Im Anschluss wurde im betroffenen Betrieb mit der Reinigung und Desinfektion begonnen.
Sperrzone eingerichtet
Der Landkreis Grafschaft Bentheim teilt mit, dass per Allgemeinverfügung um den Verdachtsbetrieb eine vorläufige Sperrzone eingerichtet wird, die ab Mittwoch, den 3.7.2024 in Kraft tritt.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um die hochpathogene Virus-Variante handelt, hat der Landkreis vorsorglich um den betroffenen Bestand zunächst eine vorläufige Sperrzone mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die vorläufige Sperrzone umfasst Teile der Obergrafschaft und der benachbarten Niederlande.
In der vorläufigen Sperrzone liegen elf Betriebe, die Geflügel oder Vögel halten – insgesamt handelt es sich um rund 232.300 Tiere. Innerhalb des drei-Kilometer-Radius gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. So müssen das Geflügel bzw. die gehaltenen Vögel so isoliert werden, dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren haben. Zudem ist jeglicher Transport der Tiere sowie von deren Erzeugnissen (z.B. Eier) verboten.
Der Landkreis wird um den Verdachtsbetrieb eine Sperrzone einrichten, bestehend aus der Schutzzone, mit einem Radius von mindestens 3 km, und der Überwachungszone, mit einem Radius von mindestens 10 km. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung und wird zeitnah auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.